Wie unterscheiden sich die Regelungen bei der Einkommensteuer?
Die Regelungen unterscheiden sich teilweise, weil manche Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes nicht auf Körperschaften anwendbar sind. Basis ist das ermittelte Einkommen, der Gewinn. Der fixe Steuersatz beträgt 25 %. Wie bei der Einkommensteuer müssen Unternehmen eine KöSt-Erklärung abgeben und es gibt auch vier Vorauszahlungstermine im Jahr.
Kann man von einer steuerlichen Vertreterin vertreten werden?
Wenn Sie von einer steuerlichen Vertreterin/einem steuerlichen Vertreter vertreten werden, haben Sie für die Einreichung der Steuererklärung in der Regel länger Zeit. Die Einkommensteuer wird grundsätzlich im Nachhinein mit Bescheid festgesetzt ( § 39 Abs 1 EStG ).
Was ist eine Einkommensteuerveranlagung?
Bei der Einkommensteuer sind unterschiedliche Veranlagungsformen möglich. Nach dem Individualprinzip wird jeder Steuerpflichtige allein zur Steuer veranlagt (Einzelveranlagung). Der Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr, es muss eine Einkommensteuererklärung (Steuererklärung) abgegeben werden (§ 25 EStG).
Welche Personen unterliegen der Einkommensteuer?
Natürliche Personen wie zB Einzelunternehmer unterliegen der Einkommensteuer. Berechnungsgrundlage ist das Jahreseinkommen, für das alle Einkünfte zusammengerechnet werden.
Was ist die Einkommensteuer für Körperschaften?
Die Körperschaftsteuer (KöSt) betrifft juristische Personen wie z.B. GmbH oder AG. Sie ist sozusagen die Einkommensteuer für Körperschaften. Die Regelungen unterscheiden sich teilweise, weil manche Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes nicht auf Körperschaften anwendbar sind. Basis ist das ermittelte Einkommen, der Gewinn.
Wie erfolgt die Versteuerung der Gesellschafter?
Die einzelnen Gesellschafter übertragen Vermögenswerte oder ihre Arbeitskraft auf die Personengesellschaft. Dafür erhalten sie eine Beteiligung. Die Versteuerung erfolgt über die Einkommensteuer am Gewinnanteil der Gesellschafter.
Was ist die Basis der Einkommensteuer?
Basis ist das ermittelte Einkommen, der Gewinn. Der fixe Steuersatz beträgt 25 %. Wie bei der Einkommensteuer müssen Unternehmen eine KöSt-Erklärung abgeben und es gibt auch vier Vorauszahlungstermine im Jahr.