Wie unterscheiden sich Tatbestands und Verbotsirrtum?
Tatbestands- bzw. Tatumstandsirrtum geht es nur um die positive Kenntnis bestimmter Tatbestandsmerkmale, beim Verbotsirrtum lediglich um das Bewusstsein, etwas Unerlaubtes zu tun – eine positive gegenteilige Vorstellung (was einem Irrtum entspräche) ist hingegen nicht erforderlich.
Wo ist der Verbotsirrtum geregelt?
Der Verbotsirrtum ist im deutschen Strafrecht in § 17 Strafgesetzbuch (StGB) und in § 5 Wehrstrafgesetz (WStrG) geregelt. § 17 StGB lautet: „Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.
Welche Irrtümer sind im StGB geregelt?
Irrtümer können sich sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Täters auswirken. Das Strafgesetzbuch (StGB) regelt Irrtümer lediglich punktuell als Tatbestandsirrtümer (§ 16 StGB), Verbotsirrtümer (§ 17 StGB) und als Irrtümer über das Vorliegen eines entschuldigenden Notstands (§ 35 Absatz 2 StGB).
Auf welcher Ebene des Begehungsdeliktes wird der verbotsirrtum geprüft?
Der Verbotsirrtum wird im Rahmen der Schuld geprüft. Hier kommt es ausschließlich darauf an, ob dieser Irrtum für A vermeidbar war oder nicht. Im Falle der Vermeidbarkeit, wovon vorliegend ausgegangen werden muss, da A Rechtsrat hätte einholen können, kommt eine Bestrafung gem. § 267 in Betracht.
Ist Aberratio Ictus ein Tatbestandsirrtum?
Einen weiteren Tatbestandsirrtum stellt der error in persona vel objecto dar, den Sie von der aberratio ictus, dem Fehlgehen der Tat, unterscheiden müssen. Beim error in persona vel objecto sind Angriffs- und Verletzungsobjekt identisch.
Was ist ein Motivirrtum Strafrecht?
Unter einem unbeachtlichen Motivirrtum versteht man eine Konstellation, bei der der Wille zwar mit der Erklärung übereinstimmt, dieser jedoch auf einer fehlerhaften Grundlage gebildet wurde.
Wo wird der Tatbestandsirrtum geprüft?
Wann prüft man Verbotsirrtum?
Ein (direkter) Verbotsirrtum ist immer dann gegeben, wenn der Täter davon ausgeht, dass es gar keine Verbotsnorm gebe, gegen die er verstoßen könne, er mit seiner Handlung also gar kein Unrecht begehe. Der Täter handelt aber nur dann gem. § 17 S. 1 StGB ohne Schuld, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte.
Was gibt es für Irrtümer?
Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von (relevanten) Irrtum: den Erklärungsirrtum und den Motivirrtum. Während beim Erklärungsirrtum der Wille des Erklärenden noch frei gebildet wurde, so stimmt seine Erklärung nicht mit seinem Willen überein. Er hat etwas anderes erklärt, als er eigentlich wollte.