Wie unterscheidet sich notarielle Vollmacht von einer anderen Vollmacht?
Inhaltlich unterscheidet sich eine notarielle Vollmacht somit gar nicht von einer anderen Vollmacht. Vielmehr müssen Sie mit einer Vollmacht, die notariell beglaubigt werden soll, einen zusätzlichen Schritt gehen und diese einem Notar vorlegen.
Ist eine Vorsorgevollmacht notariell?
Eine Vorsorgevollmacht muss grundsätzlich nicht notariell sein und auch nicht beglaubigt sein. In manchen Fällen macht das beglaubigen Sinn, in anderen nicht. Um Immobilien ohne Mitwirkung des Eigentümers zu verkaufen, reicht eine Beglaubigung eines Notars oder der Betreuungsbehörde.
Wie können sie eine notarielle Vollmacht beglaubigen lassen?
Durch einen Notar können Sie eine von Ihnen erteilte Vollmacht ganz einfach beglaubigen lassen, sodass diese am Ende auch von nahezu allen Stellen akzeptiert wird. Ganz einfach erfahren Sie in den folgenden Abschnitten, worauf Sie bei einer notariellen Vollmacht achten müssen und welche Unterschiede es zu einer herkömmlich erteilten Vollmacht gibt.
Ist keine Vollmacht beglaubigt?
Oft werden sie nicht anerkannt oder zumindest in der Alltagspraxis von Ärzten, Banken, Behörden oder sonstigen Dritten angezweifelt, wenn sie nicht beglaubigt sind. Keine Vollmacht erfordert grundsätzlich eine Beglaubigung oder sogar eine notarielle Beglaubigung.
Was gibt es für die Form einer Vollmacht?
Für die Form einer Vollmacht gibt es eigentlich keine besonderen „Vorschriften“, man kann eine Vollmacht also immer so „aufteilen“, wie man es möchte. Auch muss man eine Vollmacht nicht zwingend schriftlich erteilen. Genau genommen ginge dies sogar mündlich. Davon ist aber aus Beweisgründen abzuraten.
Ist die Anwaltsvollmacht so klar wie möglich?
Die Anwaltsvollmacht sollte so „mandantenfreundlich“ wie möglich sein, dies wird neben dem klaren Inhalt, vor allem durch einen nicht zu langen Text über mehrere Seiten erlangt. Es ist auch ratsam, dass Textdokument übersichtlich zu gestalten, sodass es für den Mandanten insgesamt einfacher ist, die Vollmacht zu verstehen.
Was erlaubt die Vollmacht für den Anwalt und das Mandat?
Der Gesetzgeber erlaubt es, die Vollmacht für den Anwalt und das Mandat jederzeit zurückzuziehen – das heißt zu widerrufen bzw. zu kündigen. Demnach sind Sie nicht zwingend an einen einmal ausgewählten Rechtsvertreter gebunden und können auch vor Ablauf einer etwaigen zeitlichen Befristung aus dem Vertragsverhältnis aussteigen.