FAQ

Wie Unterschrift beglaubigen?

Wie Unterschrift beglaubigen?

Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Personalausweis oder Reisepass und das Schriftstück vorlegen, auf dem Sie die Unterschrift geleistet haben oder leisten wollen. Dann müssen Sie das Schriftstück in Gegenwart des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin unterschreiben oder die Unterschrift als Ihre anerkennen.

Kann ein Notar seine eigene Unterschrift beglaubigen?

Wenn die unterzeichnende Person das erforderliche Dokument bereits unterzeichnet hat, kann der Notar die Unterschrift ebenfalls beglaubigen, sofern die unterzeichnete Person gegenüber dem Notar bestätigt, dass die vollzogene Unterschrift von ihr stammt.

Wer führt Beglaubigungen durch?

Offizielle Bestätigung, dass eine Kopie mit dem Original-Dokument übereinstimmt. Die Bestätigung erfolgt durch eine autorisierte Behörde oder einen Notar. In Deutschland darf jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen, die ein Dienstsiegel führt.

Ist die Unterschrift notariell beglaubigen?

Bei einigen Behörden ist sie durchaus gängig. Falls Sie eine Unterschrift notariell beglaubigen lassen möchten, muss die Unterschrift direkt beim Notar erfolgen. Nur während der Gegenwart des Notars, kann dieser auch die Echtheit der Signatur bestätigen. Auf diesem Wege wird festgehalten, dass die Unterschrift durch die richtige Person erfolgt.

Wie kann eine notarielle Beglaubigung dienen?

Eine notarielle Beglaubigung kann darüber hinaus auch dazu dienen, die Übereinstimmung einer Abschrift mit der Vorlage zu bestätigen. Dabei soll die Beglaubigung nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals bescheinigen. Zudem muss die Urschrift dem Notar bei der Beglaubigung vorliegen.

Ist die notarielle Beglaubigung der Urschrift unabdingbar?

Wird lediglich eine einfache Abschrift des Dokuments oder die reine Urschrift angefordert, so ist die elektronische Form vollends ausreichend. Werden jedoch notariell beglaubigte Dokumentenabschriften sowie anderweitige notariell beglaubigter Unterlagen angefordert, so ist die notarielle Beglaubigung der Urschrift unabdingbar.

Was ist der Unterschied zwischen notariellen und notariellen Beurkundung?

Der Unterschied zwischen einer notariellen Beglaubigung und einer notariellen Beurkundung liegt also darin, dass mit Beglaubigungen lediglich die Echtheit von Unterschriften bzw. Kopien bestätigt wird. Eine intensive Prüfung oder eine ausführliche Beratung erfolgen dagegen nur bei der notariellen Beurkundung.

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