Wie verbindlich sind die Arbeitsstättenrichtlinien?
Die ASR sind rechtlich nicht verbindlich. Verbindlich ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die ASR beschließt der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA), der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Fragen des Arbeitsschutzes beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten berät.
Welche Arbeitsstättenrichtlinien gibt es?
Arbeitsstättenrichtlinien gelten heute noch u. a. für die Bereiche Lüftung (ASR 5), die Verkehrswege (ASR 17) und Fahrsteige und -treppen (ASR 18). Im Zuge der Erhöhung des Nichtraucherschutzes wurde im Jahr 2003 die Arbeitsstättenverordnung ergänzt.
Was wird durch die Arbeitsstättenverordnung geregelt?
Die Arbeitsstättenverordnung gilt für alle Arbeitgeber. Neben privaten Arbeitsstätten umfasst der Geltungsbereich auch Arbeitsstätten in öffentlicher Hand, wie Gerichte, Verwaltungsstellen und Betriebe der Länder und Gemeinden sowie Anstalten des öffentlichen Rechts.
Wann greift die Arbeitsstättenverordnung?
Gemäß §1 ArbStättV dient die Verordnung der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Als Arbeitsstätten zählen: Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebs. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebs.
Wer überprüft die Arbeitsstättenverordnung?
Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist zuständig für die Ermittlung der entsprechenden aktuellen Gegebenheiten, die berücksichtigt werden müssen bei der Erlassung von Inhalten der Verordnung.
Wer hat die Arbeitsstättenverordnung erlassen?
Der Vollzug der Arbeitsstättenverordnung obliegt den Gewerbeaufsichtsämtern bzw. den Ämtern für Arbeitsschutz (je nach Bundesland). In Baden-Württemberg sind die Landratsämter bzw. Stadtkreise zuständig, in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen.