Wie verbindlich sind Preise im Internet?
Preisangaben am Bildschirm sind wie Preise im Supermarkt: Der Kunde hat keinen Anspruch, die Ware für diese Summe zu erhalten – selbst wenn er schon eine Auftragsbestätigung erhalten hat. Denn ein Kaufvertrag entsteht erst durch Angebot und Annahme.
Ist ein Angebot im Internet verbindlich?
Wie die Zeitschrift „connect“ berichtet, sind Preise im Internet keine verbindlichen Angebote, sondern eine so genannte „Invitatio ad offerendum“ (Einladung zum Angebot). Bindend sei erst der Preis, den Käufer und Verkäufer gegenseitig im Vertrag bestätigen.
Welche Preise sind verbindlich?
Juristisch verbindlich ist der Preis, den ein Produkt direkt trägt. Das Problem: Preisetiketten gibt es kaum noch, der Preis ist im Strichcode versteckt. Dennoch gilt der Preis, den die Kasse ausliest. Kunden können sich nicht darauf berufen, dass am Supermarktregal ein niedrigerer Preis steht.
Kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden?
Es ist jedoch möglich, dass der Käufer einem vertraglichen Ausschluss der Gewährleistung zustimmt. Damit verzichtet er auf seine Rechte als Käufer bei einem Mangel. Gewährleistungsausschlüsse sind im B2B-Bereich also gültig.
Kann der Händler die Ware nicht mehr liefern?
Allerdings haben Händler berichtet, dass Kunden, sofern sie denn Verbraucher sind, häufig in so einem Fall von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. In so einem Fall muss der Händler die Ware natürlich nicht mehr liefern. Aber Achtung: Die quasi kommentarlose Retoure ist kein Widerruf! Dieser muss eindeutig gegenüber dem Unternehmer erklärt werden.
Warum sind Online-Händler konfrontiert?
Häufig sehen sich Online-Händler mit dem Problem konfrontiert, dass der Kunde im Rahmen der Bestellung eine falsche Lieferadresse angibt. In solch einem Fall wird oftmals die Zustellung der Ware für den Paketdienstleister unmöglich. In der Folge wird die Ware an den Online-Händler retourniert.
Was ist eine Pflichtverletzung durch falsche Lieferadresse?
Pflichtverletzung durch falsche Adressangabe. Durch die falsche Mitteilung der falschen Lieferadresse begeht der Kunde eine Verletzung nebenvertraglicher Pflichten, da der Kunde verpflichtet ist, seine korrekte Lieferadresse anzugeben.
Wie entschuldigt sich der Händler für den Preisfehler?
Der Händler entschuldigte sich bei allen Kunden für den Preisfehler. Christoph Penter: „Wir haben einen Fehler gemacht und Kunden verärgert. Wir hoffen jedoch sehr, dass unsere Kunden Verständnis dafür haben, dass da, wo Menschen arbeiten, Fehler passieren können.“