Wie verhalte ich mich bei einem Raubüberfall?
Verhaltenstipps während eines Raubüberfalls Erklären Sie dem Täter, was Sie tun, beispielsweise: „Dafür muss ich die Kasse öffnen.“ Halten Sie Ihre Hände dabei für den Täter gut sichtbar und geben Sie gefordertes Geld sofort heraus. Lösen Sie einen stillen Alarm erst aus, wenn dies gefahrlos möglich ist.
Was machen bei Raub?
Versuchen Sie Ruhe zu bewahren. Prägen Sie sich nach Möglichkeit den oder die Täter und den Handlungsablauf genau ein. Bitten Sie Passanten und andere Beobachter der Straftat, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen; notieren Sie sich deren Personalien. Informieren Sie nach der Tat unverzüglich die Polizei.
Was empfiehlt die Polizei zur Selbstverteidigung?
Allerdings empfiehlt die Polizei prinzipiell, auf einen Taschenalarm zur Selbstverteidigung zu setzen. Im Gegensatz zum Pfefferspray besteht hier nicht die Gefahr einer falschen Anwendung. Die Polizei rät vom Einsatz von Pfefferspray ab und empfiehlt vielmehr den Handtaschen-Alarm.
Welche Merkmale gehören zu einer aussagekräftigen täterbeschreibung?
Täterbeschreibung: Die Polizei unterstützen
- Geschlecht.
- Größe.
- Geschätztes Alter.
- Statur.
- Kleidung (Schuhe, Jacke, Hose, Kopfbedeckung etc.)
- Haarfarbe und Frisur (falls sichtbar)
- Auffälligkeiten im Gesicht (Brille, Bart, Narben etc.)
- Waffen.
Wer haftet bei Diebstahl am Arbeitsplatz?
Berufstätige, die regelmäßig wertvolle, private Gegenstände mit zur Arbeit nehmen, können diese im Rahmen der sogenannten Außenversicherung über ihre Hausratversicherung gegen Diebstahl am Arbeitsplatz versichern.
Ist trickdiebstahl versichert?
Bargeld und Schmuck gehören zum Hausrat und sind über die Hausratversicherung versichert – wenn sie z. B. durch einen Einbruch oder einen Raub entwendet werden. Viele Versicherungen zahlen bei Trickdiebstahl nämlich nicht, da kein Einbruch oder Raub und damit keine Gewalt vorliegt.