Wie verhalte ich mich bei einem Unfall auf der Autobahn?
Unfall auf der Autobahn: die wichtigsten Schritte
- Fahrzeug auf den Seitenstreifen fahren.
- Warnblinker anschalten.
- Warnweste anziehen.
- Unfallstelle absichern.
- Notruf, Polizei, Abschleppdienst informieren.
- Erste Hilfe leisten.
- Daten austauschen.
- Unfall im Unfallbericht dokumentieren.
Wie muss eine Unfallstelle abgesichert werden?
10 Meter vor der Unfallstelle am rechten Fahrbahnrand ab. Bei Nacht ist es eventuell sehr hilfreich, wenn Sie Ihr Fahrzeug so positionieren, das die Unfallstelle ausgeleuchtet ist. Danach schalten Sie Ihre Warnblinkanlage ein. Um auch selbst gesehen zu werden sollten Sie sofort Ihre Warnweste überstreifen.
Wie weit weg muss das Warndreieck aufgestellt werden?
Auf Autobahnen empfiehlt der TÜV eine Entfernung vom Warndreieck zur Unfallstelle von mindestens 150 bis maximal 400 Metern. Auf Landstraßen reichen 100 Meter, innerorts sogar nur 50 Meter. Das Aufstellen des Warndreiecks sollte aber nicht nach Kuppen oder in Kurven erfolgen.
Wie viele Meter vor der Unfallstelle sollte das pannendreieck im Freiland 70 km h Zone mindestens aufgestellt werden?
Wenn vorhanden, soll ein Warndreieck mindestens 45 m vor der Gefahrenstelle aufgestellt werden.
Welche Angaben muss ich der gegnerischen Versicherung machen?
Folgende Aspekte sollte Ihre Schadensmeldung beinhalten:
- Unfallort.
- Tag und Uhrzeit.
- Namen, Anschrift und Versicherung der Beteiligten.
- Details zum Unfallhergang.
- Fotos von der Unfallstelle und den Sachschäden.
- Unterschrift von Zeugen.
- Unterschrift von Beteiligten.
- Unfallskizze.
Ist ein lackschaden ein Unfallschaden?
Bagatellschäden sind nach Ansicht des BGH nur “ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden”. Ein mitteilungspflichtiger Unfallschaden nach BGH-Definition liegt bereits dann vor, wenn ein Auto bei einem Unfall Blechschäden davongetragen hat, auch wenn diese noch so gering sind.