Wie verhalte ich mich richtig wenn ein Krankenwagen kommt?
„Wenn sich beispielsweise ein Krankenwagen mit Blaulicht und Martinshorn nähert, nimmt er Wegerecht in Anspruch, und alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen sofort Platz machen“, so Mielchen. Blaues Blinklicht allein hingegen gewähre keinen Vorrang, mahne aber zu erhöhter Vorsicht.
Wann ist ein Einsatzfahrzeug?
Wien (OTS) – Per Definition ist ein Einsatzfahrzeug „nur dann ein Einsatzfahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Kraftfahrgesetzes (KFG), wenn und solange es Blaulicht und/oder Folgetonhorn führt und verwendet“ (§ 2 Abs. 1 Z 25 StVO).
Wann fährt die Rettung mit Blaulicht?
Gemäß §26 StVO (Straßenverkehrsordnung) dürfen Blaulicht und Folgetonhorn nur bei Gefahr im Verzug, zum Beispiel bei Fahrten zum und vom Ort der dringenden Hilfeleistung oder zum Ort des sonstigen dringenden Einsatzes, sowie aus Gründen der Verkehrssicherheit auch am Ort der Hilfeleistung oder des sonstigen Einsatzes …
Was sind die Vorschriften zum gelben und blauen Blinklicht?
In Paragraph 38 StVO finden Sie die Vorschriften zum gelben und blauen Blinklicht. Für diese Fahrzeuge muss in aller Regel nicht extra Platz geschaffen werden. Eine Ausnahme gilt jedoch im Falle eines Unfalls, etwa auf der Autobahn.
Ist der Rettungswagen geblitzt?
Notieren Sie sich jedoch unbedingt das Kennzeichen des Rettungswagens und die Organisation des Rettungsdienstes. Sollten Sie in einer solchen Situation geblitzt werden, helfen diese Daten Ihnen dabei, die besonderen Umstände nachzuweisen. Möglicherweise wurde auch der Rettungswagen geblitzt, was den Nachweis erleichtert.
Ist der Rettungswagen nicht behindert?
Dabei ist jedoch immer darauf zu achten, dass der Rettungswagen nicht behindert wird und dass er weiterhin freie Bahn hat. Sie dürfen also z. B. nur überholen, wenn Sie weiterhin gewährleisten können, dass das Rettungsfahrzeug gegebenenfalls die Spur wechseln kann.
Wie hoch ist das Bußgeld bei Nichtbilden von Rettungsfahrzeugen?
Wegen der zunehmenden Behinderung von Rettungsfahrzeugen auf Autobahnen wurde das Bußgeld bei Nichtbilden einer Rettungsgasse jüngst deutlich erhöht: von 20 Euro auf mindestens 200 Euro. Bei Blaulicht und Martinshorn müssen Autofahrer sofort Platz machen. Die folgende Bußgeldtabelle zeigt die Strafen bei Missachtung von Einsatzfahrzeugen.