Wie verlauft eine einvernehmliche Scheidung?

Wie verläuft eine einvernehmliche Scheidung?

Bei der einvernehmlichen Ehescheidung ist es meist so, dass nach dem Trennungsjahr ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt, um die Scheidung beim Familiengericht einzureichen. Der andere Ehegatte stimmt der Scheidung lediglich zu, ohne sich aber einen eigenen Anwalt zu nehmen.

Wo wird die Ehe geschieden?

Das Verfahren der Scheidung findet vor dem Amtsgericht als Familiengericht statt. Anders als bei anderen Verfahren vor dem Amtsgericht besteht in Scheidungsverfahren Anwaltszwang. Konkret bedeutet dies, mindestens der Antragsteller muss sich von einem Anwalt vertreten lassen (§ 114 FamFG).

Wie schnell geht eine einvernehmliche Scheidung?

4 bis 6 Monate. „Normalfall“ bedeutet in dem Fall eine einvernehmliche Scheidung, bei der der Versorgungsausgleich stattfindet und alle notwenigen Angaben bekannt sind. Die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung bei der kein Versorgungsausgleich durchzuführen ist, beträgt ca. 1 – 3 Monate.

Kann man sich bei der Scheidung einen Anwalt teilen?

Anwälten ist es berufsrechtlich verboten, zwei Parteien eines Scheidungsverfahrens gleichberechtigt zu vertreten. Die Entscheidung, welche Seite Mandant sein soll, muß also vor dem Besuch beim Anwalt fallen. Kurz gefasst: Ja, Scheidung mit einem Anwalt geht. Einer hat einen, der andere hat keinen.

Kann man bei Gericht die Scheidung beantragen?

Beantragen Sie bei Gericht die Scheidung, muss das Gericht Ihren Scheidungsantrag Ihrem Ehepartner zustellen. Zustellung ist die beurkundete Übergabe eines Schriftstücks. Dadurch hat Ihr Ehepartner als Adressat die Möglichkeit, von Ihrem Antrag Kenntnis zu nehmen und wird darüber unterrichtet, dass Sie die Scheidung beantragt haben.

Was gehört zu den Scheidungspapieren?

Zu den Scheidungspapieren gehört ganz sicher auch eine eventuell vorhandene einzelne Vereinbarung zum Versorgungsausgleich, welche die Ehepartner vor der Scheidung geschlossen haben. Diese hat womöglich einen großen Einfluss auf den Ablauf des Scheidungsverfahrens.

Wie kann ich meinen Scheidungsantrag zugestellt werden?

Ihr Scheidungsantrag kann Ihrem Ehepartner natürlich nur zugestellt werden, wenn Sie in Ihrem Scheidungsantrag dessen Adresse genau bezeichnen. Sie müssen dazu eine ladungsfähige Anschrift angeben. Dies bedeutet, dass nur die ladungsfähige Anschrift es ermöglicht, Ihren Scheidungsantrag Ihrem Ehepartner zuzustellen.

Was ist die Zustellung einer Scheidung?

Zustellung ist die beurkundete Übergabe eines Schriftstücks. Dadurch hat Ihr Ehepartner als Adressat die Möglichkeit, von Ihrem Antrag Kenntnis zu nehmen und wird darüber unterrichtet, dass Sie die Scheidung beantragt haben. Die amtliche Zustellung ist Voraussetzung dafür, dass Ihr Scheidungsverfahren in Gang kommt.

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