Wie verläuft eine stiefkindadoption?
Das Verfahren der Stiefkindadoption, vom Zeitpunkt des Antrages beim Notar bis zum Gerichtsbeschluss, dauert in der Regel zwischen sechs und zwölf Monaten. Die Bearbeitungszeit kann sich aber auch deutlich verlängern, wenn beispielsweise der leibliche Elternteil seine Zustimmung verweigert.
Wie kann ich mich von meinem Stiefvater adoptieren lassen?
Wer sein Stiefkind adoptieren will, muss mindestens 21 Jahre alt sein. Der Altersunterschied zum Stiefkind sollte nicht mehr als 40 Jahre betragen. Das leibliche Elternteil und der Stiefvater/die Stiefmutter müssen miteinander verheiratet sein oder sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden.
Wo bekomme ich adoptionspapiere?
Den Adoptionsantrag stellen die Adoptiveltern und der Volljährige gemeinsam beim zuständigen Familiengericht. Der adoptierte Erwachsene nimmt den Familiennamen an und wird leibliches Kind sowie gesetzlicher Erbe.
Was ist der Altersunterschied zum Adoptivkind?
Der Altersunterschied zum Adoptivkind sollte laut Bundearbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter jedoch einem natürlichen Abstand entsprechen. Normalerweise gilt: Ein Ehepaar – ungeachtet des Geschlechts – kann ein Kind nur gemeinsam adoptieren. Aber auch Alleinstehende können ein Kind adoptieren.
Was ist die Adoption des volljährigen Stiefkinds?
● Adoption des volljähriges Stiefkinds: Handelt es sich bei dem Adoptivvater oder der Adoptivmutter um den Ehepartner der leiblichen Mutter oder des leiblichen Vaters, so kann das Stiefkind auch im volljährigen Alter grundsätzlich volladoptiert werden (siehe § 1772 Abs.1 c) BGB).
Wie sollten sie offen mit der Adoption umgehen?
Ihre Bereitschaft zum offenen Umgang mit der Adoption: Sie sollten bereit sein, das Kind über seine Herkunft aufzuklären und mit diesem Thema offen umzugehen. Gesundheit – Sie sollten körperlich und geistig gesund sein, damit sichergestellt ist, dass Sie lange für das Kind sorgen können.
Ist die Adoption von Erwachsenen nicht zulässig?
Die Adoption von Erwachsenen ist auch unter bestimmten Bedingungen nicht zulässig, dies kann etwa wegen Nachteilen für schon vorhandene Abkömmlinge der Fall sein. Zwar ist nicht erforderlich, dass die Adoption dem Kindeswohl „dient“.