Wie viel Abstand zum Bordstein beim Parken?
Muss auch beim Parken ein bestimmter Seitenabstand eingehalten werden? Die StVO besagt nur, dass platzsparend geparkt werden muss. Ein Mindestabstand zu anderen parkenden Fahrzeugen ist nicht vorgeschrieben.
Wie nah darf ich Parken?
Die Straßenverkehrsordnung regelt nur allgemein, dass „platzsparend“ zu parken ist, gibt aber keine genauen Vorgaben. „Eine gesetzliche Regelung, wie viel Abstand genau zwischen den parkenden Pkw verbleiben soll, existiert nicht“, sagt Michael Schulte, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Lüdenscheid.
Wie viele Autos darf man auf der Straße Parken?
Ja, es existiert keine Vorschrift, die eine generelle Begrenzung der Parkdauer für Autos festlegt. Somit ist das Dauerparken von Pkw auf öffentlichen Parkplätzen bzw. Straßen erlaubt, sofern dort kein Schild existiert, das die Parkzeit beschränkt.
Wie kann ein Bordstein ein Parkverbot begründen?
Auch ein Bordstein, der auf einer eine Fahrzeuglänge überschreitenden Strecke abgesenkt ist (hier: etwa 20 Meter), kann ein Parkverbot nach § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO begründen (KG, Beschluss vom 22.06.2015, Az. 3 Ws (B) 291/15 – 122 Ss 88/15; entgegen OLG Köln, Beschluss vom 05.11.1996, Az. Ss 515/96 (Z)-326 Z).
Wie groß ist der Abstand zum Bordstein?
Ersteres macht 20 – 40 cm aus, letzteres nochmal 10 cm – alles nur grob geschätzt. Mir ist bislang bekannt, dass ab einem Abstand von 50 cm zum Bordstein von ordnungswidrigen „Parken nicht am Rechten Fahrbahnrand“ gesprochen werden kann. Die 30 cm sind nur zu viel, bei Behinderung des Fliessverkehrs.
Wie ist das Parken auf dem Gehsteig verboten?
Gerade in der Innenstadt ist das Parken auf dem Gehsteig weit verbreitet. Die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) umfasst grundsätzliche Regeln, die alle Teilnehmer am Straßenverkehr beachten und befolgen müssen. Hierzu gehören auch Vorschriften zum Halten und Parken. Das Parken auf dem Gehweg ist laut StVO nicht explizit verboten.
Warum ist das Parken auf dem Gehweg untersagt?
das Parken als auch das Halten auf dem Gehweg grundsätzlich untersagt ist. Einen weiteren Anhaltspunkt liefert § 12 Abs. 4a StVO, der besagt, dass nur der rechte Gehweg bzw. in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zum Parken zu benutzen ist. Allerdings gilt dies nur, wenn das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist.