Wie viel Aroma gibt es in Lebensmitteln?
In der Regel werden Aromen in Lebensmitteln im Verhältnis 1:1000 dosiert, d. h. 1 Gramm Aroma pro Kilogramm Lebensmittel, wobei das Aroma zu 10 bis 20 Prozent aus aromatisierenden Bestandteilen besteht. Der Rest sind andere Zutaten, z. B. Lösungsmittel oder Trägerstoffe wie Stärke oder Milchzucker, die dafür sorgen,
Wie werden Aromastoffe und Aromen unterschieden?
Aromastoffe und Aromen. Nach der nun gültigen europäischen Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 wird bei der Zulassung nicht mehr zwischen natürlichen, naturidentischen und künstlichen Aromastoffen unterschieden. Es gelten aber bei der Lebensmittelkennzeichnung besondere Anforderungen an die Verwendung des Begriffs „natürlich“.
Welche Aromastoffe werden bei der Lebensmittelherstellung eingesetzt?
Die meisten Aromen werden industriell bei der Lebensmittelherstellung eingesetzt, einige Aromen sind aber auch im Einzelhandel erhältlich, z.B. Backaromen wie Rum- oder Bittermandelaroma. Aromastoffe sind chemisch definierte Stoffe mit Geschmack gebenden Eigenschaften (Aromaeigenschaften), die zur Herstellung von Aromen eingesetzt werden.
Was regelt die Verordnung für die Verwendung von Aromen?
Sie legt Bedingungen für die Verwendung von Aromen fest, wie z.B. Höchstmengen für bestimmte Stoffe, und regelt die Kennzeichnung von Aromen. Mit dieser Verordnung ist auch die Richtlinie 88/388 (EWG) in deutsches Recht umgesetzt, mit der die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft angeglichen wurden.
Was ist der Begriff „Aroma“ in der Zutatenliste?
Die Verwendung des Begriffes „Aroma“ in der Zutatenliste ist also nicht automatisch mit der Verwendung synthetischer Aromastoffe gleichzusetzen. Der Zusatz von künstlichen Aromen anstelle von natürlichen Aromen (oder zusätzlich) kann durch eine enantioselektive Analyse qualitativ und quantitativ nachgewiesen werden.
Ist es möglich das Aroma genauer zu bezeichnen?
Es ist auch möglich, das Aroma genauer zu bezeichnen (Orangenöl) bzw. zu beschreiben (Erdbeeraroma). Die Zugabe von Koffein und Chinin muss immer gesondert gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für Raucharomen, sofern sie dem Lebensmittel einen Räuchergeschmack verleihen.