Wie viel darf ich als Lehrer kopieren?

Wie viel darf ich als Lehrer kopieren?

Eine neue Vereinbarung zwischen Verwertungsgesell- schaften und den Kultusministern regelt das Urheber- recht für Schulen. Danach dürfen Lehrer einmal pro Jahr und Klasse 12 Prozent, maximal aber 20 Seiten eines urheberrechtlich geschützten Schulbuches kopieren.

Wie viel darf Lehrer aus Buch kopieren?

Bis zu 15 % des Buches (aber max. 20 Seiten) dürfen kopiert werden. Auch einzelne Bilder können kopiert werden. Kopieren aus ausländischen Schulbüchern ist nicht erlaubt, denn die ausländischen Schulbuchverlage haben den Schulen hierfür keine Rechte eingeräumt.

Was darf kopiert werden?

Urheberrecht Was darf kopiert werden?

  • Privatkopien.
  • TV- und Radio-Aufnahmen.
  • Online-Video-Recorder.
  • Musik- und Video-Streams.
  • Videoload, iTunes & Co.
  • Filesharing.
  • Weiterverkauf von Musik und Filmen.
  • Sonderfall Verkauf von Software.

Welche Materialien darf ich im Unterricht verwenden?

Aus allen Werken, zu denen unter anderem auch Schulbücher, Arbeitshefte, Sachbücher und belletristische Romane zählen, dürfen Lehrer für ihre Schulklasse bis zu 15 Prozent kopieren. Dieses Kontingent gilt pro Werk für jeweils ein Schuljahr und eine Klasse. Kleine Werke dürfen sogar vollständig vervielfältigt werden.

Ist die Veröffentlichung des Bildes erlaubt in der Schule?

Für Fotos von Kindern, Lehrern oder anderen Personen in der Schule bedeutet das grundsätzlich: Die Veröffentlichung des Bildes in Jahrbüchern oder im Internet ist nur mit Zustimmung der Personen erlaubt, die auf dem Bild zu erkennen sind. Benötige ich die Zustimmung auch bei Gruppenfotos?

Was ist beim Fotografieren in der Schule beachtet?

Lehrer und Eltern fragen sich oft, was beim Fotografieren in der Schule aus rechtlicher Sicht beachtet werden muss. Dabei geht es häufig um das simple Klassenfoto, aber auch um Fotos bei Veranstaltungen und anderen Schulaktivitäten. Neben den rechtlichen Fragen geht oft auch um die praktische Umsetzung.

Wie geht es mit dem Fotografieren ihrer Schüler um?

Durch die etwas komplizierte Rechtslage gehen Schulen ganz verschieden mit dem Fotografieren ihrer Schüler um. Manche Schulen beziehen sich auf ihr Hausrecht und verbieten das Knipsen komplett. Dieser Schritt ist jedoch nicht unbedingt erforderlich.

Was gilt bei Fotos von Kindern in der Schule?

Bei Fotos von Kindern in der Schule gilt jedoch: Kein Foto ohne Zustimmung. Rechtlichen Schutz bei Verstößen bieten zudem die zivilrechtlichen Ansprüche aus §§ 823 und 1004 BGB.

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