Wie viel darf ich bei Elterngeld plus dazuverdienen?

Wie viel darf ich bei Elterngeld plus dazuverdienen?

Elterngeld Plus und Zuverdienst. Steuerpflichtiges Einkommen, das man während des Elterngeldbezuges dazuverdient, wird immer angerechnet. Es gibt keinen Freibetrag, der anrechnungsfrei wäre. Grundsätzlich darf man während des Elterngeldbezuges im Durchschnitt mit 30 Wochenstunden arbeiten.

Wie wird Teilzeit in Elternzeit angerechnet?

Das Einkommen aus Teilzeitarbeit wird auf das Elterngeld angerechnet. Hier kommt die Ersatzrate zum Einsatz, die für das Einkommen vor der Geburt gilt, also mindestens 65 Prozent. Als Einkommen berücksichtigt werden allerdings höchstens 2700 Euro.

Wie berechnet sich Elterngeld bei Teilzeitarbeit?

Lesezeit: 2 Minuten Das Elterngeld beträgt bei Teilzeitarbeit von nicht mehr als 30 Wochenstunden 67 Prozent des entfallenden Teileinkommens. Allerdings werden als Einkommen vor der Geburt höchstens 2.700 Euro berücksichtigt.

Wie reduziert sich Elterngeld bei Teilzeitarbeit?

Reduziert ein Elternteil seine Arbeitszeit und beantragt Elterngeld, berechnet sich das Basiselterngeld nach seiner Einkommenseinbuße: Beispiel: Ein Vater verdient 3 000 Euro netto vor der Geburt. In den ersten beiden Monaten nach der Geburt reduziert er auf halbtags und verdient 1 500 Euro netto.

Was brauche ich alles für den Elterngeldantrag?

Dazu gehören u.a:

  • Die Einkommenserklärung bezogen auf die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes bzw.
  • Die Geburtsbescheinigung des Kindes.
  • Eine Kopie des Personalausweises von beiden Eltern.
  • Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid über Mutterschaftsgeld und dazu den Nachweis über den eventuellen Arbeitgeberzuschuss.

Was brauch ich für den Elterngeldantrag?

Elterngeldantrag – Nötige Anlagen und Formulare

  • Elterngeld – Notwendige Unterlagen.
  • Geburtsbescheinigung.
  • Arbeitszeitbestätigung.
  • Einkommensnachweise.
  • Geschwister.
  • Mutterschaftsgeld.
  • Alleinerziehende.

Was ist zu beachten beim Elterngeld?

Sie benötigen für die Antragstellung die folgenden Unterlagen: Geburtsbescheinigung „für Elterngeld“ im Original, wurde Ihr Baby im europäischen Ausland geboren: eine Kopie der Geburtsurkunde, wurde Ihr Baby im außereuropäischen Ausland geboren: eine beglaubigte Kopie und eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde.

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