Wie viel Geld bekomme ich wenn ich länger als 6 Wochen krank?
Sind Sie bis zu 6 Wochen krank, erhalten Sie den vollen Lohn vom Arbeitgeber. Ab der siebenten Woche springt Ihre Krankenkasse ein und zahlt meist 70 % des Arbeitslohnes an Sie. Dies geschieht über einen Zeitraum von maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bei einer Erkrankung.
Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei verschiedenen Krankheiten?
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren kranken Mitarbeitern bis zur Dauer von sechs Wochen bzw. 42 Kalendertagen ihren vollen Lohn zu zahlen. Diese Dauer gilt in der Regel für jede neue Krankheit neu – unabhängig davon, ob Sie zwischendurch gearbeitet haben.
Wer übernimmt die Entgeltfortzahlung wenn die gleiche Krankheit innerhalb von 6 Monaten erneut auftritt?
Bei derselben Krankheit (fortgesetzte Krankheit) entsteht hingegen kein neuer Anspruch. Im Grundsatz ist der Arbeitgeber nach dem EFZG wegen derselben Krankheit nur jeweils in einem Zeitraum von 12 Monaten verpflichtet, für sechs Wochen Entgeltfortzahlung zu gewähren.
Wie lange muss ich gearbeitet haben um Lohnfortzahlung zu bekommen?
Der Arbeitnehmer muss mindestens seit vier Wochen im Unternehmen beschäftigt sein, um einen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zu haben.
Wie lange gilt eine Folgekrankheit?
Bei Folgekrankheiten besteht der Entgeltfortzahlungsanspruch nur dann erneut für maximal sechs Wochen, wenn der Arbeitnehmer zwischen der ersten Krankheit und einer neuen Krankheit arbeitsfähig ist. Eine Arbeitsfähigkeit liegt jedenfalls vor, wenn der Arbeitnehmer dazwischen tatsächlich gearbeitet hat.
Wann muss ich Folgekrankmeldung abgeben?
Die Folgebescheinigung sollte möglichst drei Tage nach dem Ablauf der Erstbescheinigung beim Arbeitgeber vorliegen. Meist ist Genaueres im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Was Sie allerdings nicht vergessen sollten, Wochenende hin oder her, ist die Vorlage der Folgebescheinigung bei Ihrer Krankenkasse.
Bis wann muss die Krankschreibung beim Arbeitgeber sein?
Das bedeutet: Die Krankmeldung muss erfolgen, sobald der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit bemerkt. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest (den sog. „gelben Schein“) vorzulegen.
Was bedeutet arbeitsunfähig nach Reha?
Kann der Patient nach der Reha seine bisherige Tätigkeit nicht sofort wieder im gewohnten zeitlichen und inhaltlichen Umfang aufnehmen, wird er als arbeitsunfähig entlassen. In diesem Fall muss der Arzt die Möglichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung prüfen.