Wie viel Kaution darf ein Vermieter verlangen?
Mieter müssen nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) eine Mietsicherheit nicht automatisch leisten, sondern nur, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Nach dem Gesetz darf die Mietkaution höchstens drei Monatsmieten betragen, ohne Betriebskosten- oder Heizkostenvorauszahlungen.
Kann ich die Kaution in bar verlangen?
Man spricht auch von einer Barkaution, wenn der Mieter die Kautionssumme an den Vermieter überweist. Grundsätzlich ist eine Barzahlung möglich, der Vermieter kann jedoch nicht darauf bestehen, dass der Mieter, die Kautionssumme in Form von Bargeld übergibt. Einen Nachweis darüber kann der Mieter vom Vermieter fordern.
Welche Kaution ist angemessen?
Grundsätzlich ist die Höhe der Kaution Vereinbarungssache. Marktüblich sind drei Bruttomonatsmieten. Bis zu sechs Monatsmieten wären jedoch auch zulässig.
Wie lange muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?
Die Frage, bis wann der Vermieter die Kaution zurückzahlen muss, ist leider in der aktuellen Rechtsprechung noch nicht endgültig geklärt. Allerdings ist klar, dass der Vermieter zur Abrechnung der Kaution verpflichtet ist und dafür eine „angemessene Überlegungsfrist“ hat. Wie lang die allerdings ist, entscheidet der Einzelfall.
Wie haftet der neue Vermieter für die Kaution?
Der neue Vermieter (z.B. Käufer, Ersteigerer, Erbe) haftet für die Abrechnung und Rückzahlung der Mietsicherheit beziehungsweise Mietkaution zuzüglich der entsprechenden Zinserträge. Erhält der Mieter die Kaution von dem neuen Vermieter nicht zurück, haftet zusätzlich zu dem neuen Vermieter auch der frühere Vermieter.
Ist die Kaution während der Mietzeit in Verzug?
Gerät der Mieter während der Mietzeit mit Zahlungen in Verzug, z.B. weil er die Kaution in den letzten 3 Monaten der Mietzeit „abwohnt“, so kann der Vermieter die Kaution mit seinen offenen Ansprüchen verrechnen und von dem Mieter die Aufstockung der Kaution auf den Höchstbetrag – 3 Netto-Monatsmieten – verlangen.
Kann Vermieter eine Mietkaution einbehalten?
Erfolgte die Zahlung ohne eine solche, kann das bedeuten, dass Vermieter die unrechtmäßig gezahlte Mietkaution nicht einbehalten dürfen. Verursachen Mieter Schäden, kann der Einbehalt der Kaution gerechtfertigt sein. Wichtig, wenn es darum geht, die Mietkaution einbehalten zu können, ist, dass diese zweckgebunden eingesetzt wird.