Wie viel kostet eine beglaubigte Unterschrift beim Notar?
Seine Erklärung bzw. Unterschrift lässt er beim Notar beglaubigen. Für eine reine Unterschriftsbeglaubigung können in der Regel Kosten zwischen 20 und 70 Euro anfallen.
Kann man sich beim Notar beraten lassen?
Notare sind unparteiische Betreuer der Beteiligten (§ 14 BnotO). Die Pflicht des Notars, Verkäufer und Käufer über die rechtliche Tragweite eines Immobilienkaufvertrages zu beraten, geht nur so weit, wie die Beratung für das Zustandekommen eines rechtswirksamen Kaufvertrages und seines Vollzugs erforderlich ist.
Welche Fragen muss der Notar stellen?
Der Notar muss also gegebenenfalls Fragen stellen, um den Willen der Beteiligten zu erforschen. Er muss auch einen von den Parteien vorgefertigten Entwurf dahingehend überprüfen, ob der Inhalt dem Willen der Beteiligten tatsächlich entspricht und ob sie Rechtsbegriffe mit zutreffender Bedeutung verwendet haben.
Wie muss der Notar gerecht werden?
Um dem gerecht zu werden, muss der Notar über die erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen. Er muss sich regelmäßig über die aktuelle Rechtsprechung der obersten Gerichte informieren, soweit diese in den amtlichen Sammlungen und Zeitschriften veröffentlicht ist.
Was muss der Notar aufzeigen?
Des Weiteren muss der Notar alternative Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen, um das Risiko ungesicherter Vorleistungen zu vermeiden. Hat der Notar Zweifel, ob das Geschäft dem Willen der Beteiligten entspricht, so muss er dies mit den Beteiligten erörtern, § 17 Abs. 2 BeurkG.
Wie beantragt der Notar eine Auflassungsvormerkung?
Der Notar beantragt die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers in das Grundbuch. Damit wird sichergestellt, dass der Verkäufer das Grundstück nicht ein weiteres Mal an eine dritte Person verkaufen kann und der erste Erwerber sicher als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wird.