Wie viel muss eine Frau nach einer Trennung arbeiten?

Wie viel muss eine Frau nach einer Trennung arbeiten?

Seit 2008 betont das Unterhaltsrecht die Eigenverantwortung. Die Rechtsprechung zeigt: Der Elternteil, der nach der Scheidung das Kind betreut, muss mindestens Teilzeit arbeiten, sobald das Kind drei Jahre alt ist. Dann muss der Elternteil, der das gemeinsame Kind versorgt, meist die Mutter, zurück in den Beruf.

Wann muss die Mutter wieder arbeiten gehen?

Die Rechtsprechung zeigt: Der Elternteil, der nach der Scheidung das Kind betreut, muss mindestens Teilzeit arbeiten, sobald das Kind drei Jahre alt ist. Anders ist das aber, sobald das Kind drei Jahre alt wird. Dann muss der Elternteil, der das gemeinsame Kind versorgt, meist die Mutter, zurück in den Beruf.

Wie lange muss der Unterhalt für die Ehefrau gezahlt werden?

Die Ehefrau muss sowohl den Trennungsunterhalt als auch den Ehegattenunterhalt nach der Scheidung gesondert geltend machen. Der Unterhalt für die Ehefrau muss nach Scheidung so lange gezahlt werden, wie der unterhaltspflichtige frühere Ehegatte leistungsfähig ist und einer der gesetzlichen Unterhaltstatbestände vorliegt.

Wie lange muss Nachehelicher Unterhalt gezahlt werden?

Wie lange muss nachehelicher Unterhalt gezahlt werden? Die Dauer, für die Unterhaltspflichtige an den Ex nach der Scheidung Unterhalt leisten müssen, lässt sich nicht pauschal festlegen. Es entscheidet der Einzelfall. Im Zweifel ist nachehelicher Unterhalt solange zu zahlen, bis der ihm zugrunde liegende Unterhaltstatbestand aufgehoben ist.

Wie lange müssen die Unterhaltspflichtigen nach der Scheidung zahlen?

Die Dauer, für die Unterhaltspflichtige an den Ex nach der Scheidung Unterhalt leisten müssen, lässt sich nicht pauschal festlegen. Es entscheidet der Einzelfall. Im Zweifel ist nachehelicher Unterhalt solange zu zahlen, bis der ihm zugrunde liegende Unterhaltstatbestand aufgehoben ist.

Welche Unterhaltsforderung stellt der Zahlungspflichtige?

Unterhalt muss nur derjenige zahlen, der auch leistungsfähig ist. Bei der Berechnung des Anspruchs wird daher ein Selbstbehalt berücksichtigt, mit dem der Zahlungspflichtige seinen eigenen Lebensunterhalt sichern kann. Die Höhe dieses Betrages richtet sich auch danach, wer die Unterhaltsforderung stellt:

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