Wie viel Prozent haben Mon Cherie?
Viel Schokolade für einen kleinen Schwips Hersteller Ferrero liefert die nötigen Informationen: In 100 Gramm Mon Chéri sind 8 Milliliter Alkohol enthalten. Wir verraten euch besser nicht, wie viele Kalorien enthalten sind und ersparen euch das schlechte Gewissen.
Wird man von Pralinen mit Alkohol betrunken?
Der Alkoholgehalt in Weinbrandbohnen schwankt zwischen 3,5 und 6 Milliliter pro 100 Gramm Pralinen. Bei einem Gewicht von 10 Gramm pro Bohne müsste ein Mann mit einem Körpergewicht von 75 Kilogramm in kurzer Zeit 60 bis 100 Weinbrandbohnen essen, um die im Straßenverkehr gültige 0,5 Promille-Grenze zu überschreiten.
Kann man Mon Cherie erst ab 18 kaufen?
Das bedeutet, dass die beliebten Geschenke zum Muttertag o. ä. wie Mon Cherie (enthält etwa 15 % Alko- hol) für Kinder und Jugendliche tabu sind. Auch Weinbrandbohnen haben regelmäßig einen Alkoholge- halt von mehr als 1 Volumenprozent und dürfen erst ab 18 Jahren verkauft werden.
Wie viel Promille hat man nach einem Mon Cherie?
Christina Schimmele, Ernährungswissenschaftlerin bei Ferrero (Hersteller von „Mon Cheri“): „In einer Praline befinden sich 0,66g Kirschlikör. Unsere Tests haben ergeben, dass nach dem Verzehr von 15 Pralinen, also einer Packung, bei einer Person von ca. 60 Kilo Gewicht man 0,28 Promille messen würde.
Wie viele Pralinen muss man essen um betrunken zu werden?
Nach dem Verzehr von einer ganzen Packung (15 Pralinen), wird man bei einer Person mit circa 60 Kilo Gewicht rund 0,28 Promille im Atem nachweisen. Wer total auf die Spezialität abfährt und mehr als 28 Pralinen vernascht, sollte im Anschluss den Wagen auf dem Parkplatz stehen lassen und sich ein Taxi bestellen.
Warum Alkohol in Pralinen?
Mit edlen Bränden, Likören, Wein oder Marc de Champagne lassen sich die Geschmacksnuancen Ihrer Trüffelfüllungen noch intensivieren. Durch Zugabe von Alkohol werden die Aromen reifer Früchte auf’s Feinste konserviert und konzentriert.
Ist Branntwein ab 18?
Jugendlicher ist, wer bereits 14 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Die gesetzliche Regelung zur Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche findet man in § 9 JuSchG (den Text des Gesetzes finden Sie im Anhang). – Branntwein und branntweinhaltige Getränke dürfen an Kinder und Jugendliche nicht abgegeben werden.