Wie viel Prozent zahlt Arbeitnehmer Rentenversicherung?
Der Beitragssatz in der Rentenversicherung beträgt ab 2018 18,6%. Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber tragen jeweils 9,3%. Ausnahmen von der Verteilung je zur Hälfte finden Sie auf der Seite Beitragsberechnung – Ausnahmen von der Verteilung je zur Hälfte.
Welche Sozialversicherungen haben eine Beitragsbemessungsgrenze?
Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung (alle Bundesländer): 4.837,50 € Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung (alte Bundesländer): 7.100,00 € Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung (neue Bundesländer): 6.700,00 €
Was heißt monatliche Bezugsgröße?
Die Bezugsgröße bildet das Durchschnittsentgelt in Deutschland aus dem vorletzten Kalenderjahr ab. In der Sozialversicherung wird sie für verschiedene Berechnungen genutzt. Für die Kranken- und Pflegeversicherung gelten bundeseinheitlich die West-Werte.
Wie hoch ist der aktuelle Beitrag zur Rentenversicherung?
Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung
Beitragssatz | Arbeitnehmeranteil | |
---|---|---|
ab 1.1.2015 | 24,8 Prozent | 9,35 Prozent |
ab 1.1.2016 | 24,8 Prozent | 9,35 Prozent |
ab 1.1.2017 | 24,8 Prozent | 9,35 Prozent |
seit 1.1.2018 | 24,7 Prozent | 9,30 Prozent |
Wo liegt die Beitragsbemessungsgrenze 2020?
Der Bundesrat hat zugestimmt. Danach steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für 2020 auf folgende Werte: Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung (alle Bundesländer): 4.687,50 € Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung (alte Bundesländer): 6.900,00 €
Wie hoch ist die monatliche Bezugsgröße 2020?
3.185 Euro
Basis für die Rechengrößen in 2021 sind die Veränderungsraten aus dem Jahr 2019. Die Bezugsgröße steigt auf 3.290 Euro/Monat an (2020: 3.185 Euro/Monat).