Wie viel steht bei einer Scheidung zu der Immobilie?
Bei einer Scheidung steht damit jedem Ehepartner die Hälfte an der Immobilie zu. Dabei ist es unerheblich, wie viel jede einzelne Person zur Finanzierung beigetragen hat. Möchte einer der Ehepartner bei einer Scheidung die Immobilie übernehmen und den anderen dafür auszahlen, brauchen Sie dafür den Verkehrswert der Liegenschaft.
Wer kann das Haus bei der Scheidung behalten?
Das heißt: Der Alleineigentümer oder die Alleineigentümerin kann das Haus bei der Scheidung behalten. Sind beide Partner als Eigentümer eingetragen, gehört das Haus beiden Personen. Tipp: Wenn Sie nicht wissen, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, benötigen Sie einen Grundbuchauszug.
Ist der Hausverkauf bei einer Scheidung sinnvoll?
Diese sind jedoch in einem objektiven Gutachten nicht von Bedeutung. Der Hausverkauf bei einer Scheidung ist oftmals für beide Seiten die beste Lösung. Erklärt sich ein Partner bereit, auf seinen Eigentumsanteil zu verzichten, ist nicht nur auf die zu leistende Entschädigungszahlung zu achten.
Ist die Scheidung vollzogen und rechtsgültig?
Erst nachdem die Scheidung vollzogen und rechtsgültig ist, können Sie als Alleineigentümer das Haus oder die Wohnung ohne Zustimmung verkaufen – vorausgesetzt, das Verfahren für den Zugewinnausgleich ist abgeschlossen. Wenn das nicht der Fall ist, benötigen Sie auch dann noch die Zustimmung des früheren Ehegatten.
Wann ist der Scheidungsbeschluss rechtskräftig?
Endet die Rechtsmittelfrist beispielsweise am 2. August, wird der Scheidungsbeschluss am 3. August rechtskräftig. Fällt die Rechtskraft auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist dieses Datum dafür maßgebend, seit wann Sie geschieden sind.
Was benötigen sie nach der Scheidung beim Finanzamt?
Beantragen Sie nach Ihrer Scheidung beim Finanzamt die Einstufung in eine andere Steuerklasse (z.B. von Steuerklasse V in Steuerklasse II), benötigen Sie die Scheidungsurkunde. Sind Sie auf Hartz IV-Leistungen angewiesen, brauchen Sie sich nach der Scheidung ein eventuelles Einkommen Ihres Ex-Partners nicht anrechnen zu lassen.
Was benötigen sie zur Anerkennung ihrer Scheidung in Deutschland?
Wurden Sie im Ausland geschieden, benötigen Sie zur Anerkennung Ihrer Scheidung in Deutschland die Übersetzung der Urkunde sowie die Beglaubigung der Echtheit der Urkunde (Apostille). Haben Sie Ihre Scheidungsurkunde verloren, erhalten Sie beim Familiengericht eine neue Ausfertigung.