Wie viel verdient man als Plattenleger in der Lehre?

Wie viel verdient man als Plattenleger in der Lehre?

Lehrjahr auf einen Lohn von mindestens 750.00 CHF, im 2. Lehrjahr von mindestens 900.00 CHF und im 3. Lehrjahr von mindestens 1’200 CHF festgelegt. Im Schnitt verdient ein Fachmann zwischen 62’000 und 66’000 CHF im Jahr.

Welche Arbeiten führt ein Fliesenleger aus?

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/innen verlegen Fliesen, Platten und Mosaike und verkleiden da- mit Wände, Böden und Fassaden. Zunächst nehmen sie Kundenaufträge für Boden- und Wandbelä- ge entgegen, z.B. für Bäder, Küchen, Hausfassaden, Schwimmbäder und Labors.

Was kostet ein Plattenleger pro Stunde?

Der übliche Satz beginnt bei ungefähr CHF 60. – pro Quadratmeter für grosse Platten. Auf die Stunde gerechnet kann man also von CHF 60. – bis CHF 90.

Ist Fliesenleger ein anerkannter Beruf?

Die Ausbildung im Überblick Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in Industrie und Handwerk.

Wie viel verdient man als Plattenleger?

1.900 € brutto pro Monat. Mit 4-9 Jahren Erfahrung steigt der Lohn für Fliesenleger bis zu etwa 2.700 €, während ein Fliesenleger / Plattenleger mit mehr als 10 Jahren Berufspraxis kann eine Vergütung von ca. 3.300 € erwarten.

Was kostet ein Quadratmeter Platten verlegen?

Kosten für Unterbau und Platten Wer die Platten ungebunden verlegen lässt, kommt mit zwei bis drei Euro aus. Übliche Gehwegplatten aus Beton haben die Maße 50 x 50 x 5 Zentimeter und kosten 3,50 bis 4 Euro das Stück, also etwa 15 Euro pro Quadratmeter.

Was braucht man für ein Abschluss für den Beruf Fliesenleger?

Voraussetzung dafür ist rechtlich auch keine bestimmte Schulbildung. Jedoch werden in der Praxis überwiegend Bewerber eingestellt, die mindestens einen Hauptschulabschluss nachweisen können.

Ist Fliesenleger Meisterpflichtig?

Für zwölf Handwerke gilt nun wieder die Meisterpflicht. Darunter sind Parkett- und Fliesenleger sowie Orgelbauer. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und sollen einen Bestandsschutz erhalten.

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