FAQ

Wie viel zahlt der Staat als Kindergeld aus?

Wie viel zahlt der Staat als Kindergeld aus?

Insgesamt mehr als 30 Milliarden Euro zahlt der Staat jährlich als Kindergeld aus und die Kindergeld Auszahlungstermine werden von den meisten Eltern rot im Kalender angestrichen. Immerhin handelt es sich beim Kindergeld um eine wichtige Hilfe, ohne die es oftmals schlecht in der Haushaltskasse aussehen würde.

Wie lange dauert die Auszahlung des Kindergelds?

Anspruch haben die Eltern ab dem ersten Lebensmonat des Kindes, gezahlt wird das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr. Sicherlich gut zu wissen ist dabei, dass für den ersten Monat der Auszahlung auch wirklich der Monat entscheidend ist.

Wie viel Kindergeld erhalten sie für jedes Kind?

In der Regel erhalten Sie für jedes Kind mindestens 219 Euro Kindergeld im Monat. Haben Sie mehrere Kinder, bestimmt ihre Anzahl die Höhe des Kindergeldes, das Sie insgesamt erhalten. Das gilt auch dann, wenn eines der Kinder nicht bei Ihnen lebt: Ab dem dritten Kind steht Ihnen mehr Kindergeld zu – auch, wenn dessen Geschwister beim anderen

Wann wird die kindergeldauszahlung beantragt?

Der Zeitpunkt der Kindergeldauszahlung richtet sich immer nach der Kindergeldnummer. Bei der Beantragung wird jedem Antragsteller eine eigene Kindergeldnummer zugeteilt. Ihre Kindergeldnummer können Sie auf den Schreiben der Familienkasse oder auf den Kontoauszügen mit den Überweisungen der Familienkasse finden.

Wann haben die Eltern das Kindergeld gezahlt?

Entweder haben die Eltern dies Kindes ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder aber keinen Wohnsitz oder Aufenthalt, dafür aber eine unbeschränkte Steuerpflicht in der Bundesrepublik. Anspruch haben die Eltern ab dem ersten Lebensmonat des Kindes, gezahlt wird das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr.

Wie kann das Kindergeld gewährt werden?

Kindergeld kann über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt werden, wenn das Kind sich in einer Ausbildung befindet. Wenn diese Ausbildung vorübergehend wegen Krankheit oder auch wegen der einzuhaltenden Mutterschutzfristen unterbrochen werden muss, tangiert das den Bezug von Kindergeld nicht.

Wie sind die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld gegeben?

Hier sind die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld nur dann gegeben, wenn der Ausländer berechtigt ist, in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachzugehen oder in Deutschland bereits (erlaubt) gearbeitet hat. Kann beides nicht nachgewiesen werden, ist kein Kindergeldanspruch vorhanden.

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