Wie viele Dübellöcher sind erlaubt?
Wo genau die Grenze des Zumutbaren liegt, bewerten Richter unterschiedlich: Das Amtsgericht München entschied, dass 59 Bohrlöcher das verkehrsübliche Maß nicht überschreiten (Az.: 473 C 32372/13).
Wie viele Löcher darf ein Mieter bohren?
Der BGH hat in einem Urteil (WM 93,109) deutlich gemacht, dass der Mieter an den Wänden seiner Räume Bohrlöcher anbringen darf, soweit sich ihre Anzahl „im üblichen Rahmen“ hält. Diese juristische „Leerformel“ bedarf der Präzisierung.
Wie viele Löcher in der Wohnung?
Wie viele Bohrlöcher muss ein Vermieter dulden? Dafür gibt es keine einheitliche Zahl. Die Auffassungen der Gerichte, wie viele Bohrlöcher noch zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung zählen, gehen weit auseinander. „Es gilt der Grundsatz: So viel wie nötig und so wenig wie möglich“, sagt Siegmund Chychla.
Kann der Vermieter verbieten Löcher zu bohren?
Zwar darf ein Mieter nicht „wie wild“ drauf losbohren, aber ein Vermieter darf Bohren in Fliesen und Fugen keinesfalls generell verbieten – auch nicht per Individualvereinbarung.
Wie müssen Dübellöcher verschlossen werden?
Ein Mietvertrag kann vorschreiben, dass Bohr- und Dübellöcher beim Auszug zu entfernen sind. Allerdings müssen die Löcher nicht unkenntlich verschlossen oder durchbohrte Kacheln ersetzt werden. Nur wenn der Mieter in einem ungewöhnlichen Ausmaß Dübellöcher setzt, kann eine Pflichtverletzung vorliegen.
Sind Bohrlöcher Schönheitsreparaturen?
Dübellöcher erlaubt Im üblichen Umfang gesetzte Bohrlöcher muss der Mieter beim Auszug nicht beseitigen. Ist der Mieter allerdings beim Auszug verpflichtet, die Schönheitsreparaturen in der Wohnung durchzuführen, gehört zu den Schönheitsreparaturen auch das Beseitigen der Dübellöcher.
Wie müssen Bohrlöcher bei Auszug?
Mieter müssen beim Auszug aus der Wohnung grundsätzlich die Dübellöcher in den Wänden verfüllen – unabhängig davon, wie viele Löcher es in der Wohnung gibt. Das gilt auch dann, wenn der Mieter nicht wirksam zur Renovierung nach Mietende verpflichtet wurde.
Wo darf man im Bad Bohren?
Ist das Bad von oben bis unten gefliest, stellt sich die Frage, wie und wo man nun am besten die Löcher setzt. Sofern überall Kacheln sind, darf der Mieter trotzdem bohren, um notwendige Armaturen anzubringen wie Spiegelschrank, Duschstange oder Handtuchhalter.
Wie mache ich Bohrlöcher zu?
Das Verschließen der Bohrlöcher geht ganz einfach mit Füllspachtel (zum Beispiel „Moltofill“). Das Pulver wird wie Gips mit Wasser zu einem dicken Brei angerührt. Damit könnt ihr gut große Löcher, Risse und Spalten verfüllen. Es gibt allerdings auch fertige Füllspachtel in Tuben.
Sind Bohrlöcher Schäden?
Bohr- und Dübellöcher Es gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, dass der Mieter Dübel setzt und Kacheln, insbesondere in Bädern und Küchen, anbohren darf, zum Beispiel um Spiegel, Konsolen, Seifenschalen oder Handtuchhalter anzubringen. Schadensersatzansprüche hat der Vermieter in aller Regel nicht.