Wie viele Geschäftsführer kann eine UG haben?
Es stimmt – bei der Gründung einer UG im vereinfachten Verfahren mit Musterprotokoll kann nur ein Geschäftsführer bestellt werden. Wenn Sie schon bei der Gründung der UG mehr als einen Geschäftsführer bestellen möchten, kann die Gründung nur im normalen Verfahren durchgeführt werden.
Wer ist der Geschäftsführer einer UG?
Geschäftsführer einer UG kann nur eine natürliche Person sein. Sie darf zugleich an der UG als Gesellschafter beteiligt sein (so genannter „Gesellschafter-Geschäftsführer“). Die Geschäftsführer werden durch die Gesellschafter bestimmt. Sie können durch diese jederzeit abberufen werden.
Was ist ein Gesellschafter in einer UG?
Der Gesellschafter fungiert vor allem als Kapitalgeber der UG und bestellt darüber hinaus den Geschäftsführer. Der Geschäftsführer wiederum hat die Aufgabe, die Geschäfte des Unternehmens zu leiten und die Vorgaben der Gesellschafter umzusetzen.
Wann haftet eine UG?
Gegenüber Gläubigern haftet die UG – in der Regel – nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem privaten Vermögen, allerdings gibt es Ausnahmen. Beispiele: Gesellschafter haften zusätzlich mit Privatvermögen bei persönlichen Krediten oder Bürgschaften.
Welche Pflichten hat eine UG?
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Kapitalgesellschaft und damit „Formkaufmann“ im Sinne des Handelsrechts. Sie müssen daher eine kaufmännische Buchführung einrichten und regelmäßig handelsrechtliche Jahresabschlüsse anfertigen.
Kann jeder eine UG gründen?
Die Unternehmergesellschaft kann durch eine Person (sog. „Ein-Personen-UG“) oder durch mehrere Personen (sog. „Mehr-Personen-UG“) gegründet werden. Als Gründer können dabei sowohl natürliche Personen (In- und Ausländer) als auch juristische Personen auftreten.
Wer kann alles eine UG gründen?
Eine UG (haftungsbeschränkt) kann durch einen Gesellschafter (Ein-Personen-UG) oder mehrere Gesellschafter gegründet werden. Darüber hinaus können auch Ausländer oder ausländische Gesellschaften zu Gesellschaftern werden, ohne dass es dazu einer besonderen Genehmigung bedarf.