Wie viele Mitglieder Schwerbehindertenvertretung?
1 Satz 1 SGB IX ist eine Schwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen zu wählen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind.
Ist eine Schwerbehindertenvertretung Pflicht?
Eine Schwerbehindertenvertretung muss in allen Betrieben gewählt werden, in denen mindestens fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen „nicht nur vorübergehend“, das heißt länger als sechs Monate, beschäftigt werden (§ 177 SGB IX ).
Wann muss ein schwerbehindertenvertreter gewählt werden?
Nach § 177 SGB IX ist in allen Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens 5 schwerbehinderte beziehungsweise gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, eine Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson) und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied zu wählen.
Wer vertritt die SBV?
Der Stellvertreter vertritt die Schwerbehindertenvertretung, wenn diese verhindert ist, z. B. bei Urlaub, Krankheit, Kur, Dienstreise oder Fortbildungsmaßnahmen, oder wenn sie zwar anwesend ist, aber eine betriebliche Aufgabe wahrnehmen möchte. Die stellvertretende SBV möchte stärker in die Arbeit einbezogen werden.
Was passiert wenn es keine Schwerbehindertenvertretung gibt?
Ist in einem Betrieb oder einer Dienststelle keine Schwerbehindertenvertretung gewählt, so kann das zuständige Integrationsamt zu einer Versammlung schwerbehinderter Menschen zum Zweck der Vorbereitung einer Wahl der Schwerbehindertenvertretung (Wahl eines Wahlvorstandes) einladen (§ 177 Absatz 6 Satz 4 SGB IX).
Ist die Schwerbehindertenvertretung Teil des Betriebsrates?
Bei der Kündigung eines Schwerbehinderten oder Gleichgestellten ist der Betriebsrat wie auch die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Eine ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausgesprochene Kündigung eines Schwerbehinderten ist gemäß § 95 Abs. 2 S. 3 SGB IX unwirksam.
Was ist wenn es keine Schwerbehindertenvertretung gibt?
Wann braucht man einen Inklusionsbeauftragten?
Die Pflicht zur Bestellung eines Inklusionsbeauftragten besteht unabhängig davon, ob der Arbeitgeber nach § 154 SGB IX beschäftigungspflichtig ist. Voraussetzung ist lediglich, dass überhaupt ein gleichgestellter oder (schwer-)behinderter Mensch beschäftigt wird.
Was ist eine Schwerbehindertenvertretung?
Teilnahmerecht: Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats oder des Personalrats und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen: Sie kann beantragen, Angelegenheiten, die einzelne schwerbehinderte Menschen oder schwerbehinderte Menschen als Gruppe …
Hat die SBV ein Recht auf ein eigenes Büro?
Die Schwerbehindertenvertretung hat nach § 96 Abs. 9 SGB IX grundsätzlich keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung eigener Räume und Sachmittel. 19.07
Was passiert wenn keine Schwerbehindertenvertretung gibt?