Wie viele Stunden darf ein minijobber pro Woche arbeiten?
Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro pro Stunde. Daraus ergibt sich laut Minijob-Zentrale eine maximale monatliche Arbeitszeit von rund 46 Stunden. Berechnet werde die wie folgt: 450 Euro im Monat / 9,60 Euro pro Stunde = 46,875 Stunden.
Wie viele Stunden arbeiten am Feiertag angerechnet?
Bei der Durchschnittsberechnung erhält man für jeden Feiertag 1/6, also 6:40 Std. gutgeschrieben. Das gilt für den Montag mit 9-Std. -Planzeit, das gilt aber auch für den Mittwoch mit 5 Std.
Kann ich auf meine wöchentliche Arbeitszeit bestehen?
Die Dauer Ihrer Arbeitszeit haben Sie entweder arbeitsvertraglich vereinbart oder innerhalb eines Tarifvertrags akzeptiert. Daraus ergeben sich die täglichen und wöchentlichen Mindestzeiten. Die muss Ihr Arbeitgeber einhalten. Allerdings darf er Sie auch besserstellen; schlechter jedoch nicht.
Wie viele Minijobber darf man beschäftigen?
Hat der Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, darf er grundsätzlich mehrere Minijobs bei mehreren Arbeitgebern haben. Aber: Er darf in allen geringfügigen Beschäftigungen zusammen nicht mehr als 450 Euro Arbeitsentgelt im Monat erhalten.
Ist eine dauerhafte Erhöhung der Arbeitszeit auf 42 Stunden pro Woche gesetzlich zulässig?
Die gesetzliche Höchstarbeitszeit regelt § 3 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) und beträgt 6 x 8 Stunden = 48 Stunden. Dies ist im Jahr für 48 Wochen zulässig (52 Jahreswochen abzüglich 4 Wochen gesetzlicher Urlaub). Anders als vereinbart sind nach Ihrer Mitteilung demnach 42 Stunden die Regel und nicht die Ausnahme.
Ist ein Feiertag Arbeitszeit?
Feiertage sind nach § 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Tage der Arbeitsruhe. Arbeitnehmer dürfen an diesen Tagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden.
Kann der Arbeitgeber meine Arbeitszeit bestimmen?
Der Arbeitgeber kann daher aufgrund seines Direktionsrechts die Verteilung der Arbeitszeit einseitig bestimmen, allerdings nur nach „billigem Ermessen“. Das bedeutet, dass er die Pflicht hat, auf die Interessen der Mitarbeiter Rücksicht zu nehmen.
Kann der Arbeitgeber die wöchentliche Arbeitszeit reduzieren?
Der Arbeitnehmer hat gemäß dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge grundsätzlich das Recht, seine Arbeitszeit zu verkürzen. Der Arbeitgeber kann dies ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegensprechen.