Wie viele Stunden kannst du im Nebenjob nachgehen?

Wie viele Stunden kannst du im Nebenjob nachgehen?

Selbst, wenn man 40 Stunden im Hauptjob arbeitet und es dann auch noch mit dem Arbeitszeitgesetz konform wäre, wenn du auch acht Stunden pro Woche im Nebenjob tätig wärst, würde es kaum einer so machen. Sofern dein Vollzeitjob also auf einer Fünf-Tage-Woche basiert, kannst du am eigentlich freien Samstag deinem Nebenjob nachgehen.

Was erlaubt die 20-Stunden-Regelung der Arbeitszeit?

Die 20-Stunden-Regelung der Arbeitszeit erlaubt es Dir, den Studentenstatus bei der Krankenversicherung beizubehalten. Außerdem bist Du befreit von Abgaben an die Pflege- und Arbeitslosenversicherung und zahlst nur einen verminderten Rentenbeitrag, wenn Dein Einkommen zwischen 450 € und 850 € liegt.

Wie lange darf die maximale Stundenzahl pro Woche verlängert werden?

Da die maximale Stundenzahl pro Tag auf zehn Stunden verlängert werden darf, wenn man die maximale Regelstundenzahl von 48 Stunden pro Woche nicht überschreitet, könnte man sogar direkt im Anschluss noch vier Mal pro Woche zwei Stunden im Nebenjob arbeiten.

Was sind die Arbeitszeiten für Arbeitnehmer mit Hauptjob und Nebenjob?

Für Arbeitnehmer mit Hauptjob und Nebenjob gelten die folgenden Grenzen bei den Arbeitszeiten. Wörtlich heißt es im Arbeitszeitgesetz: Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Daraus ergibt sich: Die maximale Arbeitszeit pro Woche beträgt 48 Stunden.

Wie viele Stunden pro Woche leistet der Arbeitnehmer Überstunden?

Wird die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit überschritten, leistet der Arbeitnehmer Arbeitnehmer grundsätzlich Überstunden. Fallweise dürfen bis zu 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche gearbeitet werden – dauerhaft im Viermonatsschnitt aber nicht mehr als 48 Stunden pro Woche. Bei einer Vier-Tage-Woche kann die tägliche

Wie lange darf die Normalarbeitszeit gearbeitet werden?

Fallweise dürfen bis zu 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche gearbeitet werden – dauerhaft im Viermonatsschnitt aber nicht mehr als 48 Stunden pro Woche. Bei einer Vier-Tage-Woche kann die tägliche Normalarbeitszeit auf 10 Stunden verlängert werden.

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