Wie viele Uberstunden sind mit Gehalt abgegolten?

Wie viele Überstunden sind mit Gehalt abgegolten?

„Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Gehalt abgegolten, soweit sie einen Umfang von drei Stunden pro Woche/zehn Stunden pro Kalendermonat nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Überstunden werden auf der Grundlage des monatlichen Grundgehaltes gesondert bezahlt.

Was sind regelmäßige Überstunden?

Überstunden liegen in Österreich bei Überschreitung der täglichen Normalarbeitszeit (8 Stunden) oder der wöchentliche Normalarbeitszeit (40 Stunden) vor. Erst wenn 40 Stunden pro Woche überschritten werden, sind diese als Überstunden zu rechnen. Viele Kollektivverträge sehen eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden vor.

Was zählt unter Mehrarbeit?

Von Mehrarbeit im arbeitsrechtlichen Sinn spricht man, wenn die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten wird. Überstunden hingegen sind die Überschreitung der für den Arbeitnehmer aufgrund Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag geltenden regelmäßigen Arbeitszeit.

Wie kann der Arbeitgeber die Überstunden regulieren?

Tatsächlich kann Ihr Arbeitgeber die Überstunden regulieren. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer nicht unendlich Überstunden machen können – selbst wenn dies im rechtlichen Rahmen wäre. Genehmigt der Arbeitgeber die Überstunden nicht, so haben Sie hinterher auch keinen Anspruch auf deren Auszahlung.

Ist eine Überstunde vergütungspflichtig?

Regelmäßig nicht vergütungspflichtig sind Überstunden bei Erbringung arbeitszeitunabhängiger und stark erfolgsbezogener Leistungserbringung. Bei Arbeiten im Stundenlohn erfolgt die Vergütung der Überstunde mit dem Grundlohn.

Was gibt es zwischen Überstunden und Überstunden?

Juristisch gesehen gibt es zwischen diesen beiden aber tatsächlich einen Unterschied: Gemäß Definition ist von Überstunden dann die Rede, wenn Ihre Tätigkeit die Arbeitszeit überschreitet, welche Sie Ihrem Arbeitgeber vertraglich schulden.

Welche Überstunden sind bei gleichzeitiger Festlegung der Arbeitszeit zu vergüten?

Bei Vereinbarung eines Monatslohns bei gleichzeitiger Festlegung der Höhe der Arbeitszeit sind Überstunden mit dem auf eine Arbeitsstunde entfallenden Anteil des Monatsentgelts zu vergüten. Zusätzliche Zuschläge sind nur dann zu bezahlen, wenn sie betriebs- oder branchenüblich sind.

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