Wie viele Unterschriften braucht eine Petition Niedersachsen?
Überblick: Petitionsverfahren in den Bundesländern
| Gebietskörperschaft | Massen/-Mehrfach- petition (Mindestanzahl an Petenten, damit ähnliche Petitionen als Massen/-Mehrfachpetition angesehen werden) | Quorum für öfftl. Anhörung |
|---|---|---|
| Niedersachsen | ✔ | x |
| Nordrhein-Westfalen | ✔ (mind. 100 Petenten) | x |
| Bremen | ✔ (mind. 30 Petenten) | x |
| Hamburg | x | x |
Was ist eine eidgenössische Petition?
Jede Person – unabhängig von Alter oder Nationalität – hat das Recht, eine schriftliche Petition an eine eidgenössische Behörde zu richten. Die Behörde muss von der Petition Kenntnis nehmen. In der Regel gehen die Behörden aber weiter: Sie behandeln die Petitionen und antworten darauf.
Wie kann die Behörde von der Petition Kenntnis nehmen?
Die Behörde muss von der Petition Kenntnis nehmen. In der Regel gehen die Behörden aber weiter: Sie behandeln die Petitionen und antworten darauf. Einreichungen von eidgenössischen Volksinitiativen, Referenden und von Petitionen an den Bundesrat müssen frühzeitig mit der Bundeskanzlei vereinbart werden (Tel. 058 462 48 02).
Welche Petitionen sind bei der Bundeskanzlei eingesehen?
Diese können auf der Website des Kantons eingesehen werden. Die Bundeskanzlei nimmt die Petitionen, die an den Bundesrat gerichtet sind, entgegen. Sie übermittelt den Text einer Petition und die Anzahl Unterschriften dem zuständigen Departement. Die Unterschriften selber verbleiben bei der Bundeskanzlei.
Welche Unterschriften werden bei der Bundeskanzlei entgegengenommen?
Sie übermittelt den Text einer Petition und die Anzahl Unterschriften dem zuständigen Departement. Die Unterschriften selber verbleiben bei der Bundeskanzlei. In der Regel antwortet das zuständige Departement auf eine Petition. den Parlamentsdiensten entgegengenommen.