Wie viele Zahnaerzte darf ich anstellen?

Wie viele Zahnärzte darf ich anstellen?

Der Vertragszahnarzt kann bis zu zwei vollzeitbeschäftigte bzw. vier halbzeitbeschäftigte Zahnärzte anstellen. Hat er eine Teilzulassung, kann er einen vollzeitbeschäftigten Zahnarzt anstellen. Alternativ kann er bis zu vier Zahnärzte anstellen, deren Arbeitszeiten sich höchstens auf eine Vollzeitstelle summieren.

Was beinhaltet SGB V Zahnarzt?

(2) Die zahnärztliche Behandlung umfaßt die Tätigkeit des Zahnarztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist; sie umfasst auch konservierend-chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen, die im …

Was ist eine Fremdkasse?

Unter dem Fremdkassenzahlungsausgleich versteht man eine Ausgleichszahlung zwischen den verschiedenen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Fremdkassen zahlen ihre Gesamtvergütung allerdings nicht an diejenige KV, mit welcher der Kassenarzt als Mitglied seine Leistungen abrechnet.

Wann muss ein Zahnarzt die Kassenzulassung abgeben?

Kassenärzte müssen mit 68 Jahren Zulassung abgeben – Krankenkassen.de.

Wann darf ein Zahnarzt eine Praxis eröffnen?

Voraussetzungen dafür sind natürlich ein Studium der Zahnmedizin und die absolvierte Zeit als Assistenzarzt. Wer sich bereits während dieser Zeit das nötige betriebswirtschaftliche Zusatzwissen aneignet, hat gute Chancen, mit seiner eigenen Zahnarztpraxis erfolgreich zu sein.

Kann ein Zahnarzt mehrere Praxen haben?

Sollten Sie in Ihrer Zweigpraxis einen oder mehrere Zahnärzte anstellen wollen, so gelten dafür folgende Regelungen: Angestellte Zahnärzte, die am Vertragszahnarztsitz beschäftigt sind, können maximal ein Drittel ihrer dortigen Arbeitszeit in einer oder mehreren Zweigpraxen tätig sein.

Wie viele Vorbereitungsassistenten pro Praxis?

Ein in Einzelpraxis zugelassener Zahnarzt mit einem Vollzeitbeschäftigten kann in seiner Praxis dementsprechend bis zu zwei Vorbereitungsassistenten anstellen.

Wie lange darf ein Zahnarzt arbeiten?

Seit 1999 gilt für Allgemein- und Zahnmediziner mit einer Kassenzulassung eine Altersgrenze von 68 Jahren. Die Bundesregierung will die Regel nun ersatzlos streichen. Kassenärzte sollen künftig so lange arbeiten können, wie sie wollen. Kassenärzte sollen künftig so lange arbeiten können, wie sie wollen.

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