Wie weiß ich wer der Vater ist?
Ein genetischer Test zur Klärung der Vaterschaft ist in Deutschland in der Regel erst nach der Geburt des Kindes möglich. Dafür werden DNA-Proben (z.B. Haare oder ein Wangenabstrich) von Mutter, Kind und dem möglichen Vater im Labor ausgewertet.
Wird nach der Geburt ein Vaterschaftstest gemacht?
Vaterschaftstest. Ein genetischer Test zur Klärung der Vaterschaft ist erst nach der Geburt des Kindes erlaubt. Es sei denn, es besteht der dringende Verdacht, dass die Schwangerschaft Folge erlebter sexualisierter Gewalt ist. Dann ist ein genetischer Test auch vorgeburtlich möglich.
Wer kommt als Vater in Frage?
Ausgehend von einem 28-tägigen Zyklus und unter Berücksichtigung der Haltbarkeit von Spermien käme eine Zeugung ungefähr ab dem 9. Tag nach Beginn der Menstruation in Frage. Demnach könnte nur Mann 2 als Vater in Frage kommen.
Wie kann ich die Vaterschaft anerkennen?
Schon während einer Schwangerschaft kann ein Mann, der nicht mit seiner Partnerin verheiratet ist, die Vaterschaft gegenüber dem noch ungeborenen Kind anerkennen. Die Zustimmung der Mutter ist dafür notwendig. Die Vaterschaft gilt dann auch juristisch. Der Vater erhält das Sorgerecht und auch die Unterhaltspflicht.
Wie kann ich meinen Vater finden?
Auch dann besteht die Möglichkeit, Ihren Vater so zu finden. Diese Möglichkeit besteht übrigens auch, wenn Sie adoptiert worden sind. So können Sie über eine Auskunft beim Jugendamt die Adressen Ihrer leiblichen Eltern erhalten bzw. Ihre Post wird an diese weitergeleitet.
Was ist eine andere Begründung für die Suche nach dem eigenen Vater oder den Eltern?
Eine andere Begründung für die Suche nach dem eigenen Vater oder den Eltern ist eine Adoption. Wer später im Leben erfährt, dass er adoptiert wurde, hat Fragen. Viele Fragen. Diese würde er gerne den leiblichen Eltern stellen, weil es die Familie ist, aus der man stammt.
Welche Kinder haben Anspruch auf Nennung des Vaters?
Nach einem Urteil aus dem Januar 2015 des höchsten deutschen Gerichts, des BGH (Bundesgerichtshof) in Karlsruhe, haben auch Kinder, die durch eine anonyme Samenspende gezeugt wurden, einen Anspruch auf Nennung des leiblichen Vaters (Aktenzeichen: XII ZR 201/13).