Wie weit darf ich mit einem kurzzeitkennzeichen fahren?
fünf Tage
Kurzzeitkennzeichen – wann sind sie gültig? Die Kurzzeitkennzeichen gelten maximal fünf Tage, weshalb sie umgangssprachlich auch als 5-Tage-Kennzeichen bezeichnet werden. Es ist ausschließlich erlaubt, sie zur Fahrzeugüberführung, für Probefahrten sowie zur Vorführung bei TÜV oder Dekra zu verwenden.
Wer darf ein kurzzeitkennzeichen beantragen?
Wer beim Privatverkauf ein Auto ausprobieren will oder eine Überführungsfahrt macht, konnte früher einfach ein rotes Kennzeichen beantragen. Aber seit 1998 sind diese nur noch für Autohändler und Sachverständige erhältlich. Privatpersonen müssen auf ein Kurzzeitkennzeichen zurückgreifen.
In welchen Ländern sind kurzzeitkennzeichen gültig?
In Deutschland, Dänemark, Italien und Österreich sind die Nummernschilder im Rahmen von Überführungs- und Probefahrten gültig. Auch in anderen Ländern werden die Kurzzeitkennzeichen nach Angaben des ADAC in der Praxis meist toleriert – Rechtsanspruch darauf besteht allerdings nicht.
Was braucht man um kurzzeitkennzeichen zu bekommen?
Zur Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens sind in der Regel folgende Dokumente nötig: elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
Wie kommt man an kurzzeitkennzeichen?
Für Probe- und Überführungsfahrten in Deutschland mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug gibt es die Kurzzeitkennzeichen. Beantragen kann man sie bei der Zulassungsstelle am eigenen Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs. Sie gelten maximal fünf Tage ab Zuteilung und dürfen nur an einem Fahrzeug verwendet werden.
Was braucht man für gelbe Kennzeichen?
Diese Unterlagen sind notwendig:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Nachweis über eine gültige HU.
- Zulassungsbescheinigung Teil II.
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Konformitätszertifikat (CoC)
- ggf.