Wie werde ich ein Lehrbetrieb?

Wie werde ich ein Lehrbetrieb?

Die Voraussetzungen, Lehrbetrieb zu werden, sind vor allem motivierte Mitarbeitende, die den Kurs für Berufsbildende absolviert haben und gerne Lernende ausbilden möchten. So geben sie Jugendlichen eine Chance, eine gute Grundbildung zu erhalten und leisten einen essentiellen Beitrag zu deren beruflicher Zukunft.

Welche Voraussetzungen muss ein Lehrbetrieb erfüllen?

Wer kann im Betrieb Lehrlinge ausbilden? Im Betrieb muss eine für die Ausbildung geeignete Person mit absolviertem Ausbilderkurs oder bestandener Ausbilderprüfung zur Verfügung stehen. Dies sind entweder Sie als Lehrberechtigter selbst oder ein dafür geeigneter Mitarbeiter Ihres Unternehmens.

Was braucht es um Lehrlinge ausbilden?

Sollten Sie Lernende ausbilden wollen, so können Sie erst dann Lehrlingsausbildner werden, wenn Sie einen Berufsbildnerkurs besucht haben. Wer sich gerne etwas umfangreicher weiterbilden möchte, der kann den Diplomlehrgang zum eidgenössisch anerkannten Diplom als Berufsbildner/in in Lehrbetrieben absolvieren.

Wann werden die Lehrstellen vergeben?

Je nach Kanton werden zirka zwischen Mitte August und Mitte September die freigemeldeten Lehrstellen für das nächstfolgende Jahr aufgeschaltet.

Wer kann berufsbildner werden?

Grundsätzlich können alle Personen den Berufsbildnerkurs absolvieren. Es bestehen keine gesetzlichen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

Was ist alles bei der Aufnahme von Lehrlingen zu beachten?

Vor Aufnahme des ersten Lehrlings müssen Sie bei der Lehrlingsstelle Ihres Bundeslandes einen Antrag auf Feststellung der Eignung zur Lehrlingsausbildung einreichen. Dieser ist gebührenfrei und gilt für das jeweilige Bundesland. Vor Rechtskraft dieses Bescheides ist die Ausbildung von Lehrlingen nicht zulässig.

Kann man auch ohne ausbilderschein ausbilden?

Lehrlinge auszubilden ohne Ausbilderschein ist möglich – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen: Wer bereits vor dem 1. August 2009 als Ausbilder im Sinne des §28 BBiG tätig war, ist generell vom Nachweis des Zeugnisses über die Ausbilderprüfung und dem Nachweis über die fachliche Eignung befreit.

Wann kann ich Lehrlinge ausbilden?

Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Darüber hinaus dürfen Lehrlinge nur eingestellt werden, wenn die Ausbildungsstätte betrieblich nach Art und Einrichtung geeignet ist und die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht.

Wann darf ich einen Lehrling ausbilden?

In einem Betrieb ist die Ausbildung von Lehrlingen nur dann zulässig, wenn der Unternehmer /die Unternehmerin eine Ausbildungsberechtigung, einen sogenannten „Feststellungsbescheid“, besitzt.

Was bedeutet verkürzte Lehrzeit?

Die verkürzte Lehrzeit für Maturantinnen und Maturanten Wer bereits eine Matura oder eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, kann schneller einen Beruf erlernen. Die Lehrzeit verkürzt sich genau um ein Jahr: Das heißt aus 3 Jahren Lehrzeit werden 2 Jahre, aus 4 Jahren werden 3 Jahre.

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