Wie werden Asylsuchenden bezeichnet?
Im Alltagssprachgebrauch werden Asylbewerberinnen und -bewerber (Asylsuchende) meist einfach als „Flüchtlinge“ bezeichnet – auch wenn sie in juristischem Sinne keine sind. Asylbewerberinnen und -bewerber sind Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden ist.
Was ist der Unterschied zwischen Flüchtlingen und Asylsuchenden?
Unterschied zwischen Flüchtlingen und Asylsuchenden. Im Alltagssprachgebrauch werden Asylbewerberinnen und -bewerber (Asylsuchende) meist einfach als „Flüchtlinge“ bezeichnet – auch wenn sie in juristischem Sinne keine sind. Asylbewerberinnen und -bewerber sind Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden ist.
Was ist die zuständige Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchenden?
Die zuständige Aufnahmeeinrichtung ist für die Versorgung und Unterkunft der Asylsuchenden verantwortlich. Gleichzeitig informiert sie die nächstgelegene Außenstelle des Bundesamts oder das nächstgelegene Ankunftszentrum. Der existenzsichernde Bedarf von Asylsuchenden wird gesetzlich festgelegt im Asylbewerberleistungsgesetz.
Was ist ein Asylbewerber?
Ein Asylbewerber ist eine Person, die in einem fremden Land um Asyl, also Aufnahme und um Schutz vor Verfolgung ersucht und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. In Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ( BAMF) für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig.
Was ist eine Asylbewerberin?
Asylbewerberinnen und -bewerber sind Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden ist. Wird dem Antrag stattgegeben, ist die Person ein Asylberechtigter oder eine Asylberechtigte; wird der Antrag abgelehnt, ist die Person ein abgelehnter Asylbewerber beziehungsweise eine abgelehnte Asylbewerberin.
Wie stellen Menschen in Deutschland Asyl in Deutschland ein?
Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, stellen einen Antrag in einer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Dabei werden die Personalien aufgenommen. Alle Antragssteller ab 14 Jahren werden fotografiert, ihre Fingerabdrücke werden genommen.