Wie werden Avale bilanziert?
Da im Normalfall (d.h. kein Leistungsausfall des Kreditnehmers) kein Liquiditätseinsatz des Avalkreditgebers erforderlich ist, stellen Avalkredite grundsätzlich Eventualverbindlichkeiten dar, die bei Bilanzierung nach HGB als solche in der Bilanz „unter dem Strich” in der Position „Verbindlichkeiten aus Bürgschaften …
Was ist ein verbindlichkeitenspiegel?
Merkmale: Der Verbindlichkeitenspiegel stellt die Veränderungen der Verbindlichkeiten innerhalb eines Geschäftsjahres dar. Innerhalb des Verbindlichkeitenspiegels erfolgt eine Systematisierung der Verbindlichkeiten nach Art, Höhe, Restlaufzeit und Besicherung.
Wer muss einen anlagenspiegel erstellen?
Laut dem Handelsgesetzbuch müssen große und mittlere Kapitalgesellschaften den Anlagenspiegel im Rahmen des Jahresabschlusses zur Beobachtung des Anlagevermögens erstellen. Kleine KGs sind hingegen nach § 288 Abs. 1 HGB von dieser Pflicht befreit.
Was sind Beispiele für sonstige finanzielle Verpflichtungen?
Beispiele für „sonstige finanzielle Verpflichtungen“. Des Weiteren werden als Beispiele für sonstige finanzielle Verpflichtungen (soweit nicht bereits unter § 285 Nr. 3 HGB oder nach § 251 HGB benannt) zwangsläufige Folgeinvestitionen bereits begonnener Investitionsvorhaben,
Wie sind die sonstigen finanziellen Verpflichtungen anzusetzen?
Anders als die sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind bei den Haftungsverhältnissen aber auch nach § 268 Abs. 7 Nr. 2 HGB gesonderte Angaben der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten notwendig. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen ist unter Beachtung der Bewertungsregeln für Schulden anzusetzen.
Was ist der Prüfungsschritt bei sonstigen finanziellen Verpflichtungen?
Da diese oftmals eine materielle Bedeutung haben sind diese genau und sorgfältig zu prüfen. Erster Prüfungsschritt bei der Prüfung der sonstigen finanziellen Verpflichtungen ist eine Befragung der zuständigen Mitarbeiter und die Analyse des internen Kontrollsystems zur Erfassung.
Was ist die Pflicht zur Angabe von Risiken und Vorteilen in der Bilanz?
3 HGB die Pflicht zur Angabe von Art und Zweck sowie von Risiken, Vorteilen und finanziellen Auswirkungen der nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte (Off-balance-Transaktion) im Anhang, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich und für die Beurteilung der Finanzlage erforderlich sind (Art. 17 Abs.