Wie werden die Lohngruppen eingeteilt?
Lohngruppe I: Arbeiten, die nach kurzfristiger Einarbeitungszeit und Unterweisung ausgeführt werden. Lohngruppe II: Arbeiten, die nach nicht nur kurzfristiger Einarbeitungszeit und eingehender Unterweisung ausgeführt werden und über die Anforderungen der vorhergehenden Lohngruppe hinausgehen.
Was ist im Lohn und Gehaltstarif geregelt?
ein Gehaltstarifvertrag enthält in erster Linie die konkrete Höhe der monatlichen Bezahlung. Über diese Informationen hinaus enthält der Manteltarifvertrag sämtliche Details zum Arbeitsverhältnis, beispielsweise Höhe des Verdienstes, Urlaubsanspruch, Regelungen im Krankheitsfall und bei Kündigung.
Wo finde ich den Tarifvertrag Einzelhandel?
Im Einzelhandel sind zurzeit noch zwei Tarifverträge allgemein verbindlich (Stand 1. Oktober 2016). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht vierteljährlich ein Verzeichnis der für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträge. Dieses ist auf der Website der Institution abrufbar.
Welche Lohngruppe bin ich bau?
Die Eingruppierung der gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe erfolgt seit 1. September 2002 in sechs Lohngruppen (1 bis 6) nach § 5 im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe).
Welche Lohngruppe Bau?
Die Eingruppierung der gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe erfolgt nach § 5 im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) in Lohngruppen, die zum 1….Lohngruppen.
Lohngruppe 1 | Werker, Maschinenwerker |
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Lohngruppe 2 | Fachwerker, Maschinisten, Kraftfahrer |
Lohngruppe 3 | Facharbeiter, Baugeräteführer, Berufskraftfahrer |
Was ist im lohntarifvertrag geregelt?
Der Tarifvertrag regelt Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien. Er regelt Löhne, Gehälter, die Arbeitszeit und weitere Arbeitsbedingungen von ArbeitnehmerInnen einer Branche oder eines Unternehmens. Die Höhe des Entgelts und die Länge der Arbeitszeit können nur im Tarifvertrag geregelt werden.
Welche Inhalte werden durch einen Tarifvertrag geregelt?
Ein Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten von ArbeitnehmerInnen und Arbeitgebern. Dazu gehören Arbeitsbedingungen wie etwa Löhne, Gehälter, Arbeitszeit und Urlaubsanspruch.