Wie werden Ertragsteuern berechnet?
Beispiel: Das zu versteuernde Einkommen und der Steuermessbetrag einer GmbH beträgt in der abgelaufenen Periode 100.000€. Die Körperschaftsteuer beträgt somit 100.000 * 15% = 15.000€. Auf diesen Betrag wird noch der Solidaritätszuschlag aufgeschlagen von 15.000 * 5,5% = 825€.
Wann zahle ich Ertragssteuer?
Ertragssteuern (Besteuerung des Ertrags): Die Ertragssteuer wird auf Geld oder andere Mittel erhoben, welche in einer gewissen Zeit zugewonnen werden. Der Gesamtwert aller in der festgelegten Periode dazugekommenen Gelder oder Güter dient also als Besteuerungsgrundlage.
Was ist der gewinnsteuersatz?
Auf Bundesebene beträgt der Gewinnsteuersatz 8.5% für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, bei Vereinen, Stiftungen und übrige jurist. Personen und Anlagefonds mit direktem Grundbesitz gilt ein verminderter Steuersatz von 4.25 %. Hinzu kommen jedoch noch die kantonalen Gewinnsteuern.
Welche Steuern sind Ertragssteuern?
Zu den Ertragsteuern gehören alle Steuern, die das Einkommen oder den Gewinn besteuern. Das sind in erster Linie die Einkommensteuer für natürliche Personen und Personenunternehmen und die Körperschaftsteuer, die von juristischen Personen wie der GmbH oder der Aktiengesellschaft erhoben wird.
Wann werden Steuern auf Kursgewinne fällig?
Die gute Nachricht für Kleinanleger ist, dass Aktiengewinne und Dividenden bis 801 Euro für Singles und 1.602 Euro für Verheiratete steuerfrei bleiben. Vereinfacht gesagt, müssen Sie mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung keine Steuern zahlen, auch wenn Ihre Aktiengewinne und Dividenden 801 Euro übersteigen.
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer?
15 %
Der Steuersatz bei der Körperschaftsteuer beträgt aktuell 15 %. Gewinne auf Unternehmensebene werden mit diesem Steuersatz plus 5,5 % Solidaritätszuschlag belastet. Sofern die Körperschaft eine Kapitalgesellschaft ist oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, kommt die Gewerbesteuer der Gemeinden hinzu.