Wie werden EU Verordnungen zitiert?
Rechtsakte der Europäischen Union: Alle amtlichen Dokumente der EU werden im Amtsblatt der Europäischen Union (Abl.) Richtlinien und Verordnungen der EU werden unter Angabe des Erscheinungsjahres und ei- ner laufenden Nummer zitiert.
Wie zitiere ich Verordnungen richtig?
Gesetze werden, unabhängig vom Zitierstil, immer im gleichen Format zitiert. Der Verweis steht dabei je nach Zitierweise in Klammern im Fließtext oder in der Fußnote. Zitiere immer die amtliche Fassung des Gesetzes: § 81 Absatz 1 Satz 3 BGB.
Wie zitiert man Europäische Kommission?
Die Angabe von Autor, einer Kurzbezeichnung, der jeweiligen Nummer und des Datums in einer Fußnote ist deshalb ausreichend. Eine Angabe im Literaturverzeichnis erfolgt nicht. Beispiele (Fußnote): EU-Kommission, Richtlinienvorschlag COM(2013), 404 final vom 11.06
Wie zitiert man ein Amtsblatt der EU?
Für Verweise auf das Amtsblatt wird je nach Kontext eine der folgenden drei Formen verwendet:
- Langform. Die Langform lautet: Amtsblatt der Europäischen Union (kursiv) Sie wird verwendet: a)
- Kurzform. Die Kurzform lautet: Amtsblatt (nicht kursiv) Sie wird verwendet:
- Abgekürzte Form. Die abgekürzte Form lautet: ABl. L, ABl.
Wie zitiert man einen Vertrag?
Der Zitierverweis beginnt mit dem Namen des Vertrages, gefolgt vom Abschlussdatum. Es wird empfohlen, dass völkerrechtliche Verträge in einer der authentischen Sprachen zitiert werden. Als internationale Fundstelle wird normalerweise die ILM (International Legal Materials) oder die U.N.T.S.
Wie zitiert man AEUV?
Die Verträge nach der Reform durch den sog. Vertrag von Lissabon werden folgenderma- ßen zitiert: EUV (n.F.) und AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union).
Wie zitiere ich ausländische Gesetze?
Ausländische Gesetze, Kodifikationen und Entwürfe sollten direkt zitiert werden, nicht nur über die Sekundärliteratur. Wichtige Rechtsquellen sollten möglichst im Wortlaut wiedergegeben werden, damit der Leser sich selbst ein Bild machen kann. Es ist erlaubt, ausländische Quellen, insbes.