Wie werden Generalanwälte ernannt?
Die Generalanwälte werden durch einen einstimmigen Beschluss der Regierungen der Mitgliedstaaten nach Anhörung des gemäß Art. 255 AEUV gebildeten Expertenausschusses ernannt, was de facto einem einstimmigen Beschluss des Rates der Europäischen Union entspricht.
Wie viele Generalanwälte gibt es im Europäischen Gerichtshof?
Elf Generalanwälte unterstützen die Arbeit des Gerichts bei der Rechtsfindung. Der EuGH umfasst den Gerichtshof, das Gericht und die Fachgerichte. Die Richterinnen und Richter sind für jeweils sechs Jahre im Amt.
Was ist ein schlussantrag?
8 Generalanwälte unterstützen in völliger Unparteilichkeit und Unabhängigkeit den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und erstellen Rechtsgutachten („Schlussanträge“), an die der EuGH nicht gebunden ist, denen er aber in der Regel folgt.
Wie viele Mitglieder hat der Europäische Gerichtshof?
Der EuGh besteht aus dem Gerichtshof, dem Gericht und den sogenannten Fachgerichten. Der Gerichtshof besteht aus je einem Richter oder einer Richterin aus jedem Mitgliedstaat, also insgesamt 27.
Wann wird die Zahl der Generalanwälte auf 11 erhöht?
Anlässlich der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon erklärten die Mitgliedstaaten, dass die Zahl der Generalanwälte auf 11 erhöht werden solle, wenn dies der Gerichtshof beantragt. Im Juni 2013 wurde beschlossen, die Zahl der Generalanwälte baldmöglichst auf neun und vom Oktober 2015 an auf 11 zu erhöhen.
Wie werden die Generalanwälte ernannt?
Die Generalanwälte werden durch einen einstimmigen Beschluss der Regierungen der Mitgliedstaaten nach Anhörung des gemäß Art. 255 AEUV gebildeten Expertenausschusses ernannt, was de facto einem einstimmigen Beschluss des Rates der Europäischen Union entspricht.
Was trägt der Generalanwalt dem Gerichtshof vor?
Einige Wochen später, wiederum in öffentlicher Sitzung, trägt der Generalanwalt dem Gerichtshof seine Schlussanträge vor. Darin geht er insbesondere auf die rechtlichen Fragen des Rechtsstreits ein und schlägt dem Gerichtshof in völliger Unabhängigkeit die Entscheidung vor, die seiner Meinung nach in dem Rechtsstreit ergehen sollte.
Wie werden die Generalanwälte besetzt?
Die verbleibenden fünf Generalanwälte werden nach einem Rotationsprinzip mit Vertretern der kleinen Mitgliedstaaten besetzt. Derzeit ist die folgende Reihenfolge vorgesehen: Schweden, Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Zypern, Lettland,…