Wie werden Leistungsvereinbarungen geschlossen?
Leistungsvereinbarungen werden zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den Trägern von Einrichtungen und Diensten geschlossen. Der Leistungsberechtigte hat gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe nur dann einen Anspruch auf Übernahme des Entgelts für die Leistungen der Jugendhilfe, wenn eine Leistungsvereinbarung besteht.
Ist eine Leistungsvereinbarung erforderlich?
1 Leistungsvereinbarung erforderlich. Leistungsvereinbarungen sind für die Übernahme des Leistungsentgelts durch die Träger der Jugendhilfe bei folgenden Leistungen notwendig: Leistungen für Betreuung und Unterkunft in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform, Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder,
Was regelt der Träger für die Leistungsvereinbarungen?
Den örtlich zuständigen Träger für die Vereinbarungen nennt § 78e SGB VIII. § 78f SGB VIII regelt, dass über die Inhalte der Leistungsvereinbarungen auf Landesebene Rahmenverträge abzuschließen sind. Leistungsvereinbarungen sind für die Übernahme des Leistungsentgelts durch die Träger der Jugendhilfe bei folgenden Leistungen notwendig:
Welche Leistungen sind für die Übernahme des Leistungsentgelts notwendig?
Leistungsvereinbarungen sind für die Übernahme des Leistungsentgelts durch die Träger der Jugendhilfe bei folgenden Leistungen notwendig: Leistungen zur Unterstützung bei notwendiger Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen zur Erfüllung der Schulpflicht,
Was ist eine lebenslange Haftstrafe in Deutschland?
JuraForum.de-Tipp: Wird eine sogenannte ‚lebenslange‘ Haftstrafe in Deutschland verhängt, beträgt die Haftdauer nur im Extremfall max. 25 Jahre. Eine Sicherungsverwahrung, die darüberhinaus angeordnet werden kann, versteht sich nicht als Freiheitsstrafe, sondern vielmehr als eine Maßregel der Besserung und Sicherung.