Wie werden Notargebühren berechnet?
Notare und Grundbuchämter berechnen ihre Gebühren nach der Höhe des Kaufpreises und nach der Art der tatsächlich angefallenen Tätigkeiten. 1,5% des Kaufpreises, davon etwa 1% Notarkosten und 0,5% Grundbuchkosten (Lesen Sie die News zur Erhöhung der Notargebühren).
Kann man sich von einem Notar beraten lassen?
Notare sind unparteiische Betreuer der Beteiligten (§ 14 BnotO). Auf keinen Fall ist der Notar verpflichtet, Sie über die wirtschaftlichen oder steuerlichen Konsequenzen des Verkaufs Ihrer Immobilie zu informieren oder gar zu beraten. Er ist gerade nicht der Wirtschafts- oder Steuerberater der Beteiligten.
Was sind die Notarkosten?
Die Notarkosten sind gesetzlich definiert. Müssen Sie für einen Erbvertrag, einen Immobilienkaufvertrag oder eine andere Beurkundung die Dienste eines Notars in Anspruch nehmen, entstehen dadurch Kosten. Diese sollten Sie insbesondere beim Kauf von Grundstücken oder Wohnungen im Hinterkopf berücksichtigen.
Wie hoch sind die Notarkosten für eine Beglaubigung?
Die Notarkosten für diese Beglaubigung liegen in der Regel bei 10 Euro. Ergänzend zu den gesetzlich definierten Gebühren fallen bei den Notarkosten zusätzlich Auslagen für Kopien, Telefon und Porto an. Darüber hinaus ist die Umsatzsteuer von aktuell 19 Prozent zu erheben.
Was sind die Notarkosten bei einem Kaufvertrag?
Als Grundlage für die Berechnung der Notarkosten bei einem Kaufvertrag dient in der Regel der angenommene Kaufpreis. Liegt dieser bei 160.000 € schlagen Entwurf und Beurkundung durch eine doppelte Gebühr (KV Nr. 21100 GNotKG) in Höhe von 762 Euro zu Buche. Nicht selten fordern Banken als Sicherheit für einen Kredit die Eintragung einer Grundschuld.
Welche Gebühren gibt es für einen Notar?
Kostenzusammensetzung für einen Notar. Einzig die Auslagen für Telefon, Porto, etc. können leicht variieren. Meist liegen sie zwischen 10,- und 30,- Euro. Die Gebühren richten sich also nach dem Wert, um den es geht, beispielsweise im Falle eines Testaments um das Reinvermögen desjenigen, der das Testament verfasst.