Wie werden personenbezogene Daten gespeichert?
Der Speicherbegrenzungsgrundsatz ist in Art. 5 Abs. 1 lit. e) DSGVO geregelt und beinhaltet die Vorgabe, dass personenbezogene Daten in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.
Welche Daten speichert das Gesundheitsamt?
personenbezogene Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Kontaktdaten aber auch Gesundheits- und oder Sozialdaten verarbeitet. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Empfehlungen und Therapievorschläge, Befunde, die wir oder andere Ärzte erheben.
Wie lange darf man personenbezogene Daten speichern?
Grundsätzlich aber sind Unternehmen befugt, Daten so lange zu speichern, wie sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, erforderlich sind. Danach müssen die Daten gelöscht werden. Bezugspunkt für die Beurteilung der Erforderlichkeit ist im konkreten Fall der jeweils festgelegte Verwendungszweck.
Was ist der speicherbegrenzungsgrundsatz?
Der Speicherbegrenzungsgrundsatz ist in Art. 5 Abs. 1 lit. e) DSGVO geregelt und beinhaltet die Vorgabe, dass personenbezogene Daten in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.
Wie dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden?
Personenbezogene Daten dürfen nicht ohne Kenntnis und Zustimmung des Betroffenen gesammelt, verarbeitet oder ausgewertet werden. Eine Einwilligung muss in der Regel schriftlich erfolgen, bei Online-Formularen kann davon abgesehen werden. Ein Einspruch gegen die Verarbeitung oder ein Antrag auf Datenlöschung muss gehört und beachtet werden.
Wie ist die Speicherung von personenbezogenen Daten erlaubt?
So ist gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO eine Speicherung von personenbezogenen Daten erlaubt, wenn eine Einwilligung gem. Art. 7, 8 DSGVO von der betroffenen Person eingeholt wurde. Eine andere Rechtsgrundlage ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit.
Was ist das Problem mit der Datenschutz-Sicht?
Das Problem aus Datenschutz-Sicht ist, dass die Bewegungsprofile und auch die GPS-Ortung, sofern gewünscht, teilweise hoch sensible personenbezogene Daten erfassen. Nach Aussagen der App-Entwickler:innen wird der Datenschutz bei Luca großgeschrieben.