Wie werden pflegesachleistungen abgerechnet?
Wie werden die Pflegesachleistungen abgerechnet? Die Sachleistungen werden von der Pflegekasse bezahlt. Im Prinzip ist es so, dass Ihre Krankenkasse gleichzeitig die Pflegekasse ist. Wenn Sie Pflegesachleistungen und Pflegegeld in Anspruch nehmen, rechnet der Pflegedienst ebenfalls direkt mit der Pflegekasse ab.
Was wird von der Pflegekasse bezahlt?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der allgemeinen Pflegeleistungen bis zu einem Betrag von 1612 Euro im Jahr. Sofern Mittel aus der Verhinderungspflege noch nicht in Anspruch genommen wurden, kann der Betrag für die Kurzzeitpflege auf bis zu 3224 Euro erhöht werden.
Wie wird die Kombinationsleistung berechnet?
Haben wir zum Beispiel für die Pflegesachleistung 413,40 Euro bezahlt, wird bei Kombination der beiden Leistungen das Pflegegeld so berechnet: 413,40 Euro von 689 Euro = 60 Prozent. Also reduziert sich Herrn Winters Anspruch auf das anteilige Pflegegeld auf 40 Prozent (100 Prozent – 60 Prozent) der möglichen 316 Euro.