Wie wird das Markenrecht definiert?
Markenrecht: Im Gesetz wird der Markenbegriff definiert. Um das Markenrecht im Ganzen zu verstehen und die Funktion der gesetzlichen Regelungen nachvollziehen zu können, ist es wichtig, den Begriff der „Marke“ im juristischen Kontext zu definieren. Als Grundlage zum Markenrecht gilt das Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen.
Was ist mit dem Begriff „Marke“ zu unterscheiden?
Unternehmen zu unterscheiden. Der Begriff der „Marke“ wurde im Jahre 1995 mit der Markenrechtsreform eingeführt. Bis dahin galt „Warenzeichen“ als offizielle Bezeichnung. Notwendig war diese Veränderung, weil der bisherige Terminus als nicht aussagekräftig für den Schutz von Dienstleistungen eingestuft wurde.
Wann liegt ein Verstoß gegen das Markenrecht vor?
Ein Verstoß gegen das Markenrecht liegt immer dann vor, wenn Dritte die Rechte des Markeninhabers missachten. Wann dies im Einzelnen der Fall ist, ergibt sich aus § 14 MarkenG. Grundsätzlich gilt allerdings, dass der Markenschutz nur bei Handlungen im geschäftlichen Verkehr besteht.
Was ist ein markenrechtlicher Schutz in Deutschland?
Die Eintragung einer solchen erfolgt verhältnismäßig selten, da der Farbton gemäß Markenrecht über eine Unterscheidungskraft verfügen muss. Ein markenrechtlicher Schutz besteht in Deutschland unter anderem für das ADAC-gelb, das Milka-lila und das Magenta der deutschen Telekom. Melodien und Klangbilder lassen sich auch als Marke schützen.
Welche Marken gibt es im deutschen Rechtssystem?
Im deutschen Rechtssystem gibt es folgende Arten von Marken: Wortmarken: Dies sind Marken, die aus einem oder mehreren Wörtern bestehen. Hierzu gehören auch Buchstaben- und Zahlenreihenfolgen. Bildmarken: Dies sind graphische Darstellungen und Logos. Wort-/Bildmarken: Hier hat die Marke sowohl einen Bild- als auch einen Wortbestandteil.
Was ist ein Europäisches Markenrecht?
Ein europäisches Markenrecht stärkt die Rechte der Inhaber außerhalb von Deutschland. Der Einsatz einer Marke muss nicht auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt sein, denn der Inhaber hat grundsätzlich die Option, den Markenschutz über die Grenzen auszuweiten.