Wie wird das Sterbevierteljahr berechnet?

Wie wird das Sterbevierteljahr berechnet?

Das Sterbevierteljahr ist die Zeit bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat, in dem der versicherte Ehegatte verstorben ist. Für diese Zeit wird sowohl die große als auch die kleine Witwen- oder Witwerrente mit dem Rentenartfaktor 1,0 berechnet.

Wo wird das Sterbevierteljahr beantragt?

dem Witwer schnell nehmen, wenn der Ehepartner vor seinem Tod schon eine Rente bezogen hat: Innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod kann bei der Deutschen Post AG ein Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragt werden. Häufig wird das sogenannte Sterbevierteljahr schon direkt über den Bestatter beantragt.

Wie lange wird die Rente gezahlt Wenn jemand verstirbt?

Laufende Renten aus der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung werden bis zum Ende Monats, in dem der Todesfall eingetreten ist, an die Erben ausgezahlt. Das Gleiche gilt für Bezüge aus der Hinterbliebenenversorgung von Beamten.

Wird das Sterbevierteljahr auf Hartz IV angerechnet?

Arbeitslose haben Anspruch auf die Hartz IV-Leistungen – vermindert um eigene Ansprüche wie zum Beispiel eine Rente. Und danach darf – bezogen auf das Sterbevierteljahr – eine Anrechnung auf die Hartz IV-Leistungen nicht vorgenommen werden, und zwar „bis zu dem das Normalmaß übersteigenden Betrag“.

Wie lange dauert Auszahlung Sterbevierteljahr?

Das sogenannte „Sterbevierteljahr“ wird in den ersten drei Kalendermonaten ausgezahlt, die nach dem Sterbemonat folgen. Diese Rente wird in Höhe der Rente gezahlt, die dem/der Verstorbenen zugestanden hätte. Bedingung dabei ist, das der Verstorbene bereits Rentner war.

Bis wann Witwenrente beantragen?

Dennoch ist es notwendig, auch hierfür noch mal einen gesonderten Antrag zu stellen. Dafür haben Sie nun mehr Zeit, denn für die Beantragung der Witwenrente gibt es keine einzuhaltenden Fristen.

Was passiert mit Rente Wenn Eltern sterben?

Die gesetzliche Rentenversicherung unterstützt auch Kinder und Jugendliche, deren Eltern gestorben sind. Die Halb- oder Vollwaisenrente wird wie bei der Witwen- oder Witwerrente gezahlt, wenn der verstorbene Elternteil die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat.

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