Wie wird das Wahlergebnis ermittelt?
Die Auszählung ist öffentlich. Direkt nach dem Beenden der Wahlhandlung ermittelt der Wahlvorstand die Zahl der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis und der Wahlscheine. Die Summe dieser beiden Werte muss mit der Zahl der Stimmzettel in der Urne übereinstimmen.
Wie werden aus Wählerstimmen Sitze im Bundestag?
Grundlegendes. Jeder Wähler kann auf seinem Stimmzettel zwei Stimmen abgeben. Die Erststimme wird für einen Wahlkreiskandidaten abgegeben, die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei.
Wie setzt sich die Bundestagswahl aus?
Der Bundestag setzt sich gemäß § 1 Bundeswahlgesetz (BWahlG) aus mindestens 598 Abgeordneten zusammen. Diese Plätze werden durch das Volk mithilfe einer freien und geheimen Wahl besetzt. Dabei ist die Bundestagswahl laut Definition eine sogenannte personalisierte Verhältniswahl. Das bedeutet, dass sich das Wahlsystem aus zwei Teilen zusammensetzt.
Wie kann ich die Zweitstimmen im Bundestag wählen?
Allein die Zweitstimmen entscheiden über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag. Wähler können ihre Stimmen kumulieren, also beide Stimmen der gleichen Partei geben, oder panaschieren, also beispielsweise mit ihrer Erststimme den Kandidaten einer Partei wählen und mit der Zweitstimme die Landesliste einer anderen Partei.
Wie viele Stimmen hat jeder Wähler und jede Wählerin?
Dabei hat jeder Wähler und jede Wählerin zwei Stimmen: Die Erststimme geht – personalisiert – an einen Kandidaten aus dem eigenen Wahlkreis. Das kann ein Kandidat einer Partei sein, aber auch ein parteiunabhängiger Bewerber. Wer seinen Wahlkreis gewinnt, bekommt das Bundestagsmandat. Die relative Mehrheit der Erststimmen reicht dafür aus.
Wann ist die Wahlbenachrichtigung?
Auf der Wahlbenachrichtigung steht, wann und wo gewählt werden kann. Wählerinnen und Wähler können am 26. September von 8.00 bis 18.00 Uhr im zuständigen Wahllokal ihre Stimmen abgeben. In der Wahlbenachrichtigung steht die Adresse des jeweils zugeteilten Wahllokals und ob es barrierefrei ist.