Wie wird der festzuschuss berechnet?

Wie wird der festzuschuss berechnet?

Der Festzuschuss bei Zahnersatz beträgt in der Regel 60 Prozent. Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und deren Dokumentation im sogenannten Bonusheft erhöht sich der Zuschuss jedoch noch. Ist das Bonusheft fünf Jahre lückenlos ausgefüllt, erstattet die Krankenkasse 70 Prozent der Kosten der Regelversorgung.

Wie hoch ist der Festzuschuss bei Zahnersatz?

Er wird aus Durchschnittswerten ermittelt und deckt die Hälfte der ermittelten Kosten für die Regelversorgung ab. Seit 1. Oktober 2020 beträgt dieser Festzuschuss 60 Prozent, mit Bonusheft 70 Prozent (bei regelmäßigen Untersuchungen über fünf Jahre) und 75 Prozent (bei regelmäßigen Untersuchungen über zehn Jahre).

Wer bekommt den festzuschuss?

Gesetzlich krankenversicherte Patienten erhalten nach dem Willen des Gesetzgebers von ihrer Krankenkasse zum Zahnersatz feste Zuschüsse. Die Kosten der Behandlung, die über diesen Zuschuss hinausgehen, muss der Versicherte als Eigenanteil leisten.

Was bedeutet 100% festzuschuss?

Wer wenig Geld hat, kann von der gesetzlichen Krankenkasse mehr Zuschuss zum Zahnersatz erhalten. Wer wenig Geld hat, kann von der gesetzlichen Krankenkasse 100 Prozent Zuzahlung zum Basis-Zahnersatz bekommen. Diese sogenannte Härtefallregelung muss beantragt, das Einkommen nachgewiesen werden.

Wie setzt sich der Festzuschuss zusammen?

Der Festzuschuss deckt 50 % der Kosten der Regelversorgung ab. Den Eigenanteil müssen Sie selbst zahlen. Er ist die Differenz zwischen den Kosten Ihrer Zahnbehandlung und dem Festzuschuss der Kasse.

Wann zahlt die Krankenkasse 100 Zahnersatz?

Sein Zahnersatz wird zu 100 Prozent von der Krankenkasse bezahlt, wenn er sich für eine Regelversorgung entschieden hat. Der Zahnarzt vermerkt auf dem Heil- und Kostenplan, dass es sich um einen Härtefall handelt, und rechnet die Kosten direkt mit der Krankenkasse ab.

Wie härtefallantrag stellen Zahnersatz?

Das Formular zum Antrag auf Härtefall bei Zahnersatz erhalten Sie bei Ihrem Zahnarzt oder bei der jeweiligen Krankenkasse. Sie müssen darin selbstverständlich Angaben zu Ihrem Einkommen sowie den Personen im Haushalt machen. Der Härtefallantrag wird von Ihrem Zahnarzt bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht.

Wann ist man Härtefall bei der Krankenkasse?

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollen durch Zuzahlungen nicht unzumutbar belastet werden. Diese Belastungsgrenze beträgt grundsätzlich zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt; bei chronisch Kranken beträgt sie ein Prozent. …

Wann zahlt die Kasse Implantate?

Kostenübernahme bei Zahnimplantaten nur in seltenen, schweren Fällen. An Implantaten und dem dazugehörenden Zahnersatz dürfen wir uns nur dann beteiligen, wenn schwerste Kieferdefekte vorhanden sind und herkömmlicher Zahnersatz nicht möglich ist.

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