Wie wird der Geschäftswert berechnet?
Der Geschäftswert richtet sich nach dem wirtschaftlichen Wert der beurkundeten Erklärungen. Oft kommt er als bestimmter Geldbetrag in der Urkunde zum Ausdruck. Wird z.B. eine Grundschuld zu 50.000,00 € bestellt, oder ein Haus für 250.000,00 € verkauft, dann ist dieser Betrag der Ge- schäftswert.
Wie hoch ist der Geschäftswert einer Immobilie?
Unter dem Geschäftswert versteht man den Wert einer Immobilie, welcher ausschlaggebend für die Höhe von Gebühren von Nachlassgerichten und Notaren ist. Auch bezüglich der Dienstleistungen eines Notars gelten die Vorschriften dieses Gesetzes, nämlich die §§ 85 ff. GNotKG.
Wie hoch sind die Notarkosten für eine Beglaubigung?
Die Notarkosten für diese Beglaubigung liegen in der Regel bei 10 Euro. Ergänzend zu den gesetzlich definierten Gebühren fallen bei den Notarkosten zusätzlich Auslagen für Kopien, Telefon und Porto an. Darüber hinaus ist die Umsatzsteuer von aktuell 19 Prozent zu erheben.
Welche Gebühren entstehen für eine notarielle Beglaubigung?
Notarkosten können als Fünftelgebühr. einfach, hälftig oder doppelt entstehen. Für die notarielle Beglaubigung einer Unterschrift entsteht beispielsweise die Fünftelgebühr. Zu beachten ist, dass die notarielle Mindestgebühr derzeit 15 Euro beträgt (Stand: Mai 2016). Für die Beglaubigung einer Vollmacht erhebt der Notar die einfache Gebühr
Was sind die Notarkosten?
Die Notarkosten sind gesetzlich definiert. Müssen Sie für einen Erbvertrag, einen Immobilienkaufvertrag oder eine andere Beurkundung die Dienste eines Notars in Anspruch nehmen, entstehen dadurch Kosten. Diese sollten Sie insbesondere beim Kauf von Grundstücken oder Wohnungen im Hinterkopf berücksichtigen.
Was sind die Notarkosten bei einem Kaufvertrag?
Als Grundlage für die Berechnung der Notarkosten bei einem Kaufvertrag dient in der Regel der angenommene Kaufpreis. Liegt dieser bei 160.000 € schlagen Entwurf und Beurkundung durch eine doppelte Gebühr (KV Nr. 21100 GNotKG) in Höhe von 762 Euro zu Buche. Nicht selten fordern Banken als Sicherheit für einen Kredit die Eintragung einer Grundschuld.